Frage an Jörg-Uwe Hahn von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Minister Hahn,
gerade im Bereich "Innere Sicherheit" und Justiz wächst das Interesse des Bürgers, wenn es um Familien und den Schutz der Kinder geht.
In Deutschland stehen zur Zeit mehr als 26.692 Personen(*1) unter Führungsaufsicht (Stand 2010), welche nach einer Verurteilung, Verbüßen einer Haftstrafe oder in einigen Fällen mit Bewährungsstrafe wieder "auf freien Fuß" kommen und sich in der Gesellschaft unter uns frei bewegen.
Wie hoch sind die Ausgaben zur Überwachung dieser unter Führungsaufsicht stehenden 26.692 Personen in Deutschland, incl. Anschaffungskosten von Betriebsmittel incl. der Überwachugszentren "Bad Vilbel", Personalkosten, Energiekosten, sonstige laufende Betriebskosten ?
Wie hoch wären die Ausgaben bei stationärer Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt?
Warum ist das Strafmaß der §176StGB, §176aStGB, 176bStGB, und §182StGB zum "sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch nicht auf "lebenslange Freiheitsstrafe" angehoben worden ?
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk
Sehr geehrter Herr Rohpeter,
es freut mich, dass Sie Interesse an meiner Arbeit für unser Hessen und seine Menschen zeigen. Gerne antworte ich Ihnen. Wenden Sie sich bitte ohne Umwege direkt an mich. Schreiben Sie mir unter j.hahn@ltg.hessen.de .
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn, MdL