Frage an Jörg-Uwe Hahn von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hahn,
wie ist Ihre persönliche Meinung zur Abschaffung des Paragraphen 136a StGB, im Volksmund auch beiläufig als Folterverbot bezeichnet ?
Sind auch Sie der Meinung, das dies eine Reform der Strafverfolgung zur Folge hätte ?
Spätestens seit dem Daschner-Prozess existieren Anregungen dies zumindest bei Verdacht auf "sexuellen Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen" zu ermöglichen !
Ein derzeit gegebenes Strafmaß von 5 Monaten bis 10 Jahren ist jedenfalls als zu gering zu betrachten !
Eine Erhöhung des Strafmaßes der §176StGB, §176aStGB, 176bStGB, und §182StGB
zum "sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen", wäre sicherlich auch ein Schritt in einer Demokratie, ist jedoch in den vergangenen Jahren zu keinem Zeitpunkt realisiert worden !
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk
Sehr geehrter Herr Rohpeter,
es freut mich, dass Sie Interesse an meiner Arbeit für unser Hessen und seine Menschen zeigen. Gerne antworte ich Ihnen. Wenden Sie sich bitte ohne Umwege direkt an mich. Schreiben Sie mir unter j.hahn@ltg.hessen.de .
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn, MdL