Frage an Jörg-Uwe Hahn von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Hahn,
hiermit möchte ich die Gelegenheit nutzen und aus aktuellem Anlass Fragen zur Regelung der Führungsaufsicht in Deutschland stellen.
Zur Zeit werden in 8 von insgesamt 16 Bundesländern, Straftäter einer Führungsaufsicht unterzogen ! (*1)
Wie viele der derzeit 26692 unter Führungsaufsicht stehenden Personen (Stand 31.12.2009) wurden wegen "Sexualstraftaten an Minderjährigen" verurteilt ? (*1)
Wie viele Personen stehen aktuell in Hessen unter Führungsaufsicht und wie viele davon wurden im Zusammenhang mit "sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen" verurteilt ?
Wie viele Mitarbeiter von Behörden und Institutionen des Bundes werden derzeit mit der Überwachung betraut ?
Welche Kapazitäten sind noch Verfügbar, um bei gleichbleibendem Anstieg der Zahlen, eine Durchführung für die nächsten 5 Jahre zu garantieren ?
Wie viele Psychologen sind derzeit mit der Durchführung der Führungsaufsicht beauftragt, welche keiner Behörde oder Institution der Exekutive/Judikative zuzuordnen wären ?
Wie viele persönliche Kontakte finden im Rahmen einer richterlich angeordneten Führungsaufsicht und der überwachten Person statt ? Wie stellt man sicher, das die eingeteilten Beamten/Bewährungshelfer/Psychologen die richtige Person überwachen ?
Woran kann ein Mitbürger den Unterschied zwischen einer richterlich angeordneten Führungsaufsicht und einer privat organisierten Führungsaufsicht/Überwachung erkennen, wenn er diese als aussenstehender Anwohner beobachtet ?
Wie viele Psychologen in Deutschland praktizieren auf der Basis eines Grundstudiums an der MfS Potsdam vor 1989 im Dienste der Staatssicherheit ?
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk
Quelle:
1) http://www.dbh-online.de/themen.php?id=288 (Stand: 03.11.2010)
Sehr geehrter Herr Rohpeter,
es freut mich, dass Sie Interesse an meiner Arbeit für unser Hessen und seine Menschen zeigen. Gerne antworte ich Ihnen. Wenden Sie sich bitte ohne Umwege direkt an mich. Schreiben Sie mir unter j.hahn@ltg.hessen.de .
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn, MdL