Frage an Jörg-Uwe Hahn von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hahn,
ich persönlich stelle mir seit ca. August 2008 folgende Fragen:
Wer führt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft in Hessen ?
Gilt noch immer der Grundsatz, bei Verdacht auf qualifizierte Straftaten müssen Ermittlungen eingeleitet werden?
Woher beziehen das LKA und das BKA die Informationen zu einer Straftat ?
Seit wann gilt das Wohnortprinzip bei der Bearbeitung von Anzeigen ?
Wie werden Anzeigen behandelt, bei denen ein Polizeibeamter polizeiliches Einschreiten nicht für notwendig hält und die Staatsanwaltschaft das Einleiten von Ermittlungen ablehnt ?
Existiert ein Ticket-System in Deutschland ?
Warum nutzt man das in Hessen existierende Verwaltungssystem ComVor nicht, um die Dienstaufsicht über die Exekutive / Judikative zu verbessern ?
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk
Sehr geehrter Herr Rohpeter,
es freut mich, dass Sie Interesse an meiner Arbeit für unser Hessen und seine Menschen zeigen. Gerne antworte ich Ihnen. Wenden Sie sich bitte ohne Umwege direkt an mich. Schreiben Sie mir unter j.hahn@ltg.hessen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn, MdL