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Jörg Stefan Smuda
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Frage von karim d. •

Frage an Jörg Stefan Smuda von karim d. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

hallo herr smuda
als leiharbeiter kann ich mich überhaupt nicht mit diesem neuen gesetzbeschluss (AÜG-Reform) anfreunden. es ist klar das durch diese neue reform versucht wird dem arbeitgeber zu zwingen das zeitarbeiter-personal nach mindestens 15 monaten einzustellen. doch wenn es genug fähige arbeitssuchende in diesem umfeld gibt hat doch eine zeitarbeitsfirma einen zu grossen pool zu verfügung und kann damit ordentlich jonglieren. ich erarbeite mir meine bonuszahlungen, meine zuschläge die ich dann am ende wieder verliere und von vorn beginnen muss. meine frage ist ob man solche gesetze regional änderen, kippen oder verbessern kann um einen gerechten und fairen mittelweg für einen gewillten bundesbürger zu finden, der am ende mit seiner familie mit ruhigem gewissen leben kann.
vielen dank im vorraus für ihre aufmerksamkeit
beste grüße Herr David

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr David,

danke fuer Ihre Frage ich versuche diese bestmoeglich zu beantworten.

Das Arbeitnehmerberlassungsgesetze ist ein Bundesgesetz und kann nicht regional ausgehebelt werden.

Man kann es mit den entsprechenden Mehrheiten im Bundestag kippen oder verbessern.

In Ihrem Falle sollte eine Verbesserung dahin gehend angestrebt werden, dass Sie Ihre erarbeiteten Zuschlagszahlungen nicht wieder verlieren nach 15 Monaten.

Das eigentliche Problem sehe ich aber darin, dass wenn ich Sie richtig verstehe arbeiten Sie schon lange ueber eine Zeitarbeitsfirma in einem Betrieb, noch nicht in ein festes Beschaeftigungsverhaeltnis ohne Zeitarbeitsfirma gelangt sind.

So wuerden Sie in den Genuss der Bonuszahlungen des Betriebes kommen welcher garantiert einen Tarifvertrag hat.

Gleiches Geld fuer gleiche Arbeit.

Tendenziell laesst sich nichts gegen eine Beschaeftigung ueber eine Zeitarbeitsfirma zu sagen wenn darueber Spitzenzeiten oder Projekte in Betrieben abgefangen werden sollen.

Leider dient die Beschaeftigung ueber eine Zeitarbeitsfirma meist dazu
den Tarifvertrag zu umgehen und traegt damit zum Lohndumping bei.

Die Reform des Arbeitnehmerberlassungsgesetzes sollte das Missbrauchspotenzal welches in dem Gesetz steckt eigentlich beheben, daher auch die Befristung auf 15 Monate.

Wir als Piraten haben zum Thema Arbeitsverhaeltnisse folgende Ansichten:

So genannte atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Zeit-, Leih- und Werksverträge stellen für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen.

In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

So Beschäftigte sollen keine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

Ferner fordern die PIRATEN, dass der Staat dafür Sorge trägt, Missbrauch von Leih-, Zeit- und Werksverträgen zu kontrollieren und entsprechend zu ahnden.

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass atypisch Beschäftigte in allen Belangen der Stammbelegschaft wenigstens gleichgestellt werden müssen.

Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um „besondere Arbeitsverhältnisse“ handelt.

In Zeiten von Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden.

Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten/Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben.

Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

Wir fordern, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen.

Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden.