Frage an Jörg-Otto Spiller von Cornelius B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Spiller,
im Bundestag stehen demnächst die Beratungen zur Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten an. Wie bewerten Sie den Gesetzesentwurf hinsichtlich der Einschränkunden der Grundrechte, insbesondere mit dem Zensurverbot aus Art. 5 GG (Rezipientenfreiheit), Art. 10 GG (Fernmeldegeheimnis) und Art. 20 GG (Gewaltenteilung, aber auch Art. 19 Abs. 4 Rechtswegegarantie)?
Laut Entwurf erstellt das BKA die Liste und bewertet/kontrolliert gleichzeitig die Einträge. Da die Liste aus offensichtlichen Gründen geheim gehalten wird, entfällt damit jede Form von Kontrolle. Warum ist kein Richtervorbehalt oder zumindest eine parlamentarische Kontrolle vorgesehen?
Der Regierungsentwurf stellt sich gleichsam selbst ein Armutszeugnis aus und kommentiert, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg". Damit sollen nun die notwendingen Einschänkungen der Grundrechte hinsichtlich ihrer Eignung und Erforderlichkeit begründet werden?
Sehr geehrter Herr Bartke,
die Gesetzesinitiative zum Sperren von Websites mit kinderpornografischen Inhalten unterstütze ich uneingeschränkt.
Kinder und Jugendliche müssen vor sexueller Ausbeutung und Gewalt geschützt werden. Die Bekämpfung der Verbreitung sexueller Gewalt im Internet ist hierfür ein wichtiger Baustein.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller