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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Michel K. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Michel K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Spiller,

ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich mit Informationen über die Verwendung der Steuereinnahmen , die durch die MWST-Erhöhung eingenommen wurden, versorgen könnten. Ebenso wäre ich für eine Auskunft über die bisherige Verwendung der "Solidaritätsabgabe" dankbar.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Michel Krause

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krause,

im Gegensatz zu anderen öffentlichen Abgaben ergibt sich bei der Zahlung von Steuern grundsätzlich kein Anspruch auf Gegenleistung; d.h. die Staatsausgaben werden grundsätzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen finanziert. Es ist also nicht so, dass eine bestimmte Steuer nur für die Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf. Die Mehrwertsteuer (amtliche Bezeichnung Umsatzsteuer) fließt also in den Topf aller Steuereinnahmen des Staates mit ein. Sie ist eine der großen Gemeinschaftssteuern. Ihr Aufkommen wird nach einem komplizierten Verfahren, das im Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz) genau geregelt ist, zwischen Bund, Ländern und seit 1998 auch den Gemeinden aufgeteilt. Den Löwenanteil teilen sich Bund und Länder. Gut die Hälfte geht an den Bund, knapp die Hälfte an die Länder.
Zum Jahresbeginn 2007 hat sich die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern infolge der Erhöhung des Umsatzsteuer-Normalsatzes um 3 Prozentpunkte auf 19% verändert. Ein Drittel des Mehraufkommens erhält der Bund vorab, um die Bundesagentur für Arbeit in die Lage zu versetzen, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um einen Prozentpunkt zu senken. Seit Anfang der 90er Jahre bis einschließlich 2006 betrug der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 6,5% vom Bruttoeinkommen. Zum 1.1.2007 wurde er auf 4,2% gesenkt. Heute beträgt er 2,8%.
Falls die weltweite Wirtschaftskrise länger anhält und sich deshalb die
Lage am deutschen Arbeitsmarkt deutlich verschlechtert, könnte es nötig
werden, den Beitragssatz wieder zu erhöhen. Aber sicher nicht auf 6,5%.
Der 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag ist eine reine Bundessteuer. Sie wird als Zuschlag von 5,5% auf die Einkommen- und die Körperschaftssteuer erhoben. Überall in Deutschland. Aufgrund des noch immer ausgeprägten West-Ost-Gefälles bei den Einkommen wird der ganz überwiegende Teil des Soli-Aufkommens aber im Westen erzielt. Der Solidaritätszuschlag soll es dem Bund erleichtern, seine umfangreichen Ausgaben für den Aufbau Ost zu finanzieren. Mit einem Aufkommen von 2008 rund 13 Milliarden EUR und 2009 schätzungsweise 12 Milliarden EUR stellt der Solidaritätszuschlag hierbei durchaus einen ins Gewicht fallenden Teilbetrag da,

mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller