Frage an Jörg-Otto Spiller von Helmut L. bezüglich Finanzen
Sehr geerter Herr Spiller,
zu Iher Antwort vom auf 21.1.2009 auf meine Frage zur Geschwisterbesteuerung im neuen Erbschaftssteuerrecht habe ich folgende ergänzende Fragen:
1) Art. 6 GG schützt Ehe und Familie. Familie ist der Verbund von Eltern und Kindern. Geschützt ist duch die Verfassung innerhalb dieses Familienverbundes das Verhältnis der Eltern zu den Kindern (vertikal) und das Verhältnis der Kinder untereinander ( horizontal). Würde das GG nur das vertikale Eltern/Kind-Verhältnis und nicht auch das horizontale Verhältnis zwischen Geschwistern schützen wollen, würde Art.6 lauten " Die Ehe und die Eltern/Kind-Beziehung sind geschützt "
Warum also ist es kein Verstoß gegen die Verfassung, wenn das Reformgesetz Geschwister quasi aus dem grundgesetzlich geschützten Familenverbund herausnimmt und fremden Dritten gleichstellt?
2) Mit Ihrer fiskalisch begründeten Argumentation zur Geschwisterbesteuerung räumen Sie eigenlich ein, dass die SPD sich zum Ausgleich von Steuerausfällen bei den großen Vermögen an den vielen kleineren Geschwistervermögen schadlos halten wollte, um ihr Ziel eines Steueraukommens von 4 Mill.€ doch noch zu erreichen. Die Aussage " Große Vermögen werden besteuert, kleine freigestellt", wird damit auf den Kopf gestellt.
Wie erklären Sie, dass dies mit sozialdemokratischen Grundsätzen vereinbar ist?
Mit freundlichen Güßen
H.Ley