Frage an Jörg-Otto Spiller von Helmut L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Spiller,
nach dem Entwurf des Erbschaftssteuerreformgesetzes sind Stiefkinder leiblichen Kindern und Adoptivkindern gleichgestellt. Sie erhalten wie diese einen Freibetrag i.H. von 400.000,-€ und unterliegen darüber hinaus einem Steuersatz i.H.v lediglich 7%.
Geschwister, die oft ein Leben gemeinsam verbracht haben, erhalten dagegen nur einen Freibetrag i.H.von 20.000,-€ und unterliegen darüberhinaus einem Steuersatz i.H. v. 30%.
Teilen Sie die Auffassung, dass die Vorzugsbehandlung von Stiefkindern nicht gerechtfertigt ist und Geschwister zumindest nicht schlechter als Stiefkinder besteuert werden dürften?
Teilen Sie die Auffassung, dass eine Angleichung der Besteuerung von Stiefkindern und Geschwistern ohne Belastung des Gesamtaufkommens durch eine Absenkung der Freibeträge (Anhebung der Steuersätze) für Stiefkinder und eine Anhebung der Freibeträge (Absenkung der Steuersätze) für Geschwister herbeigeführt werden könnte?
Mit freundlichen Grüßen
H.Ley
Sehr geehrter Herr Ley,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gleichbehandlung von Stiefkindern und leiblichen Kindern im Erbschaftssteuerreformgesetz.
An der Zuordnung der Erwerber nach Verwandtschaftsbeziehungen zu den einzelnen Steuerklassen wurde bei der verabschiedeten Erbschaftssteuerreform nichts geändert. Ich sehe auch keine Notwendigkeit, an der im Erbschaftssteuerrecht vollzogenen Gleichstellung von leiblichen Kindern mit Stiefkindern abzurücken.
Ihr eigentliches Ziel einer geringeren steuerlichen Belastung von Geschwistern ließe sich aufkommensneutral durch eine Senkung der Grenzen der Tarifstufen für alle Steuerklassen erreichen: Beispielsweise könnte der höchste Steuersatz der Steuerklassen II und III bereits bei einem steuerpflichtigen Vermögenszuwachs von deutlich weniger als 13 Mio Euro und deutlich weniger als 26 Mio Euro zur Anwendung kommen. Mit anderen Worten: Erben von mehreren Millionen würden höher belastet und so eine Ermäßigung der Steuersätze in der Steuerklasse II finanzieren. Eine solche Tarifänderung würde allerdings auch die Angehörigen der so genannten Kernfamilie in der Steuerklasse I betreffen. Leider hat das unser Koalitionspartner CDU/CSU bei der jetzigen Erbschaftssteuerreform kategorisch ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller