Frage an Jörg-Otto Spiller von Romy H. bezüglich Familie
Sehr geehter Herr Spiller,
mich würde interessieren, ob im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der ab 01.01.2009 geplanten Kindergelderhöhung auch eine Veränderung der Zählkinderregelung geplant ist (vom ersten Kind an, statt erst ab dem 4.?)?
Hintergrund ist folgender: Mein Lebensgefährte und ich haben ein gemeinsames Kind, er hat jedoch auch 2 Kinder aus erster Ehe. Als Kindergeldberechtigten haben wir ihn bestimmt und bei der Familienkasse beantragt, seine beiden Erstgeborenen als Zählkinder zu berücksichtigen. Dieses wurde abgelehnt mit dem Verweis, dass diese Regelung erst ab dem 4. Kind greifen würde.
Sollte diese Regelung weiter so bleiben, so wäre das für viele Zweitfamilien mit großem Nachteil verbunden, da diesen dann das erhöhte Kindegeld ab dem 3. Kind verwehrt werden würde.
Sollte derzeit nichts dergleichen geplant sein, so möchte ich Sie bitten diesen Vorschlag ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Romy Hessler
Sehr geehrte Frau Hessler,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Koalition hat mit dem Familienleistungsgesetz, das ab dem 1.1.2009 in Kraft getreten ist, u.a. eine Erhöhung des Kindergeldes beim ersten und zweiten Kind von 10 Euro auf 164 Euro vorgenommen und eine Erhöhung des Kindergeldes beim dritten Kind um 16 Euro auf 170 Euro, wo vorher wie beim ersten und zweiten Kind nur 154 Euro gezahlt wurden. Familien mit drei Kindern, wie die Ihre, verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr. Aufgrund der Zahlung von mehr Kindergeld bereits ab dem dritten Kind werden die beiden Kinder Ihres Mannes vom 1.1.2009 an als Zählkinder anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller