Frage an Jörg-Otto Spiller von Anne O. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Spiller,
nach fünf Jahren ist die von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption und nach neun Jahren die unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament immer noch nicht ratifiziert. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung (§ 108 e Strafgesetzbuch), die verschärt werden muss.
Was gedenken Sie zu tun, um das Verfahren der Ratifizierung zu beschleunigen? Von 140 Signatarstaaten haben 100 Staaten die UN-Konvention bereits ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland. Deutschland bildet hier eine unrühmliche Ausnahme. Als direkt von der Gesetzesänderung betroffener Abgeordneter haben Sie doch sicher selbst auch ein persönliches Interesse daran, dass die deutschen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung internationalen Standards
entsprechen .
Ich bedanke mich für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Anne Oppermann