Frage an Jörg-Otto Spiller von Maximilian S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Spiller,
mich würde interessieren, wie es sein kann, das sämtliche in letzter Zeit von den Mininstern für Inneres und Justiz eingebrachten Sicherheitsgesetze (BKA Gesetz, Vorratsdatenspeicherung etc.) scheinbar anstandslos den Bundestag passieren und erst das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit mit den Grundgesetz feststellen muss?
Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Steeck
Sehr geehrter Herr Steeck,
in Ihrer Frage gehen Sie von einer irrtümlichen Annahme aus. Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Online-Durchsuchung war kein Bundesgesetz, sondern das Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, dem die SPD im Landtag nicht zugestimmt hat. Die vom Bundesinnenminister angestrebte Änderung des BKA-Gesetzes, bei der es u.a. um Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Online-Durchsuchung geht, befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung. Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihr besonderes Augenmerk darauf richten, dass die Rechtssprechung aus Karlsruhe dabei sorgfältigst beachtet wird.
Im Fall der Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht im Wege einer einstweiligen Anordnung einen kleinen Teil der Gesamtregelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Hier bleibt die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller