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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Siemen D. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Siemen D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Jörg-Otto Spiller ,

mich würden die Gründe für ihre Zustimmung zu diesem Gesetz interessieren.
Es gab und gibt zu diesem Gesetzentwurf ein Gutachten, das bis heute nicht veröffentlicht wurde. Warum dies? Wie können sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, wenn ihnen die Auswirkungen nicht bekannt sind?
Sind wir schon so gefährdet, dass die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden muss? Wer entscheidet über die Speicherung und die Weitergabe der Informationen?
Wo werden sie gespeichert? Wie werden sie vor unbefugtem Zugriff geschützt? Wie wird der Bürger bei oder nach einer erfolgten Überwachung informiert?
Was ist aus unserer Verfassung geworden, das sie so ausgehebelt wird? Ich denke die bestehenden Gesetze reichen aus um mit diesen Bedrohungen fertig zu werden.
Sie haben mit ihrer Entscheidung dem Volke keinen guten Dienst erwiesen und ich hoffe auf das Verfassungsgericht!

Mit freundlichen Grüssen
Siemen Dallmann Mitte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dallmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Bitte lesen Sie meine Antwort auf die vorangegangene Frage zur Vorratsdatenspeicherung von Frau Maritta Strasser auf Abgeordnetenwatch.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dallmann,

hier noch einige Ergänzungen zu Ihren Fragen: Die künftig zu speichernden Daten sind die Verkehrsdaten, welche von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Sie werden auch weiterhin von den Telekommunikations-Unternehmen - nun für sechs statt für drei Monate - gespeichert. Ist die Speicherungspflicht abgelaufen, müssen die Daten gelöscht werden. Nach Abschluss einer verdeckten Ermittlungsmaßnahme sind die Betroffenen gemäß §101 StPO zu benachrichtigen. Dabei ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes hinzuweisen. Auf das von Ihnen erwähnte Gutachten kann ich nicht eingehen, da ich nicht weiß, welche der vielen Stellungnahmen Sie meinen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller