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Jörg-Otto Spiller
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Frage von Tim K. •

Frage an Jörg-Otto Spiller von Tim K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Spiller,

wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte, sind nach einer aktuellen Forsa-Umfrage fast 2/3 aller Bundesbürger gegen eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG. Auch in Ihrem Wahlkreis, in dem ich wohne, dürfte somit eine signifikante Mehrheit der Wähler diese Teilprivatisierung ablehnen. Es dürfte sicher auch Ihrem Verständnis entsprechen, dass Ihre Wähler doch andere Wünsche an die Bahn stellen, als rein renditeorientierte Investoren. Entspricht es nicht auch Ihren Erfahrungen im Kontakt mit Ihren Wählern, dass die Bahn eine breite, flächendeckende Verkehrsinfrastruktur sicher stellt - und das, soweit möglich, umweltfreundlich und zu annehmbaren Preisen? Dies aber steht naturgemäß im Widerspruch zum Wunsch der Finanzinvestoren, aus der Bahn ein globales Logistikunternehmen zu machen, welches überdurchschnittliche Renditen erwirtschaftet. Die Bahn gehört der Bundesrepublik Deutschland, sprich: dem Volk. Als Mitglied des Bundestages aber sind Sie Vertreter dieses Volkes, nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur Ihrem Gewissen unterworfen!

Da es auch in Ihrer Fraktion deutliche Stimmen gegen diese Privatisierung gibt, haben ja vielleicht auch Sie zu diesem Thema eine ambivalente, oder gar ablehnende, Einstellung? Sicherlich dürften Sie aber Verständnis haben, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, wie Sie und Ihre Genossinnen und Genossen bei der Entscheidung abstimmen werden - eine Entscheidung, die für die Deutsche Bahn AG, ihre Mitarbeiter, ihre Kunden und ihre Besitzer, also auch für Ihre Wähler, von großem Gewicht ist. Daher dürfte es auch die Menschen in Ihrem Wahlkreis durchaus interessieren, wie Sie abstimmen.
Sollten vorgenannte Gründe auch Ihrem Demokratieverständnis entsprechen, namentlich hinsichtlich Transparenz und Klarheit, dann bitte ich Sie, am 7. September in der Klausursitzung Ihrer Fraktion von § 8 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen und eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

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