Frage an Jörg-Otto Spiller von Dr. Thomas W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Spiller,
im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Erbschaftssteuer möchte ich Sie über die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften informieren. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt.
Die Benachteiligung unserer Familie wird sich durch die geplante Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das hat eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50% zu Folge. Zum Ausgleich soll der allgemeine Freibetrag für Eheleute erhöht werden. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung.
Mein Mann Ingmar Zöller und ich sind seit fünf Jahren verheiratet bzw. verpartnert. Vor drei Jahren haben wir (rechtlich gesehen nur ich) ein Kind adoptiert. Derzeit bauen wir im Rahmen eines Baugruppenprojekts mit weiteren 23 Familien ein ökologisches Mehrfamilienhaus in Berlin.
Unsere Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Wir haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Wenn ein Lebenspartner sterben sollte, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass angemessen berücksichtigen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Position hierzu mitteilen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Welter
Sehr geehrter Herr Dr. Welter,
gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion trete ich dafür ein, dass im Zuge der anstehenden Reform eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuerreform der Ehe gleichgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Otto Spiller