Warum sind Sie gegen eine Ermittlung der Wohnfläche durch den Bauherrn?
Sehr geehrter Herr Nürnberger,
seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel abzuwenden.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese haben Sie mir, in meiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter seit 2021, mehrfach gestellt und meine bisherige Antwort gilt unverändert, die Sie am 29.11.2021 und am 31.01.2022 erhalten haben. Es gibt beim Deutschen Bundestag ein laufendes Petitionsverfahren, wodurch Ihr Anliegen unter Einbeziehung der zuständigen Stellen offiziell entschieden werden wird. Ich bedaure, dass das Verfahren bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Ich kann und werde dieser Entscheidung aber nicht vorgreifen.
Wie Sie wissen, wurde die Petition nach der Behandlung im Petitionsausschuss dem Bundesministerium der Justiz als Material überwiesen. Das heißt, man will erreichen, dass das Ministerium die Petition in die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Sobald das von Bundesminister Dr. Buschmann (FDP) geführte Ministerium in der Sache antwortet, sollten Sie diese Antwort vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Nürnberger, MdB