Frage an Jörg Nobis von Gerhard T. bezüglich Senioren
Die nachträgliche erhobene Sozialversicherungspflicht für Direktversicherte (GMG 2004) belastet ungerechterweise alle Personen, die über eine Direktversicherung privat vorgesorgt haben.
Mit dem GMG werden alle bestehenden Vertragsinhaber dieser Direktversicherung nachträglich mit einem Sozialversicherungsbeitrag über 10 Jahre mit ca. 17 %belastet.
Dies ist mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, Rückwirkungsverbot Vertragstreue uvm. nicht vereinbar und stellt eine Enteigung dar.
Zur Bundestagswahl werden alle Leidensgenossen, Bekannte und ich nur jemand wählen, die dafür eintreten, dass dieses Gesetz wieder rückgängig gemacht wird.
Bitte teilen sie mir hierzu Ihren Standpunkt verbindlich mit!
Danke
Sehr geehrter Herr Timmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich musste mich jedoch erst ein wenig sachkundig machen, da mir die mit der Umsetzung des GMG 2004 verbundene Problematik nicht bekannt war. Wenn ich den Sachverhalt nun richtig verstanden habe, dann mussten vor dem Jahr 2004 bei Ablauf einer Direktversicherung nur dann Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung gezahlt werden, wenn die Direktversicherung auch tatsächlich als Rente ausbezahlt wurde. Eine Beitragspflicht entfiel, wenn die Leistung von Anfang an als einmalige Kapitalleistung zur Auszahlung gebracht wurde. Für alle alten Verträge mit einmaliger Kapitalleistung wurde keine Übergangsregelung im Gesetz festgelegt. Das Gesetz und die sich aus dem Gesetz ergebenden Auswirkungen wurden 2008 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Sie sehen in der rückwirkenden Verschlechterung eine Verletzung des "Treu und Glauben" Prinzips und sprechen von "Bestandsschutz". Nachdem, was ich mir über das Thema angelesen habe, stimme ich Ihnen voll und ganz zu! Aber was will man von einer Regierung erwarten, die selbst Europäische Verträge bricht. Merkel und Co. haben das juristische Prinzip von Treu und Glauben doch längst ´ad acta´ gelegt.
Hier nun mein verbindlicher Standpunkt:
Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollte für die entsprechenden Altverträge komplett aufgehoben werden. Das GMG ist entsprechend zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Nobis