Frage von Siegfried L. • 30.01.2025
Antwort ausstehend von Jörg Mumme Die Linke
Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig