Frage an Jörg Hillmer von Malte D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt starrer Mindestnoten u.a. Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Dierwald
Sehr geehrter Herr Dierwald,
in Niedersachsen gibt es diese obligatorische Vorgabe nicht. Allerdings können die Hochschulen entsprechend der Nachfrage nach den Masterstudienplätzen eine Bestenauslese vornehmen. Das kann dann auch zu einem Ausschluss von schwächeren Bachelorabsolventen führen.
Zu 1) Obligatorische Mindestnoten sind zu starr, da die Benotungen nicht in allen Fächern gleich ist.
Zu 2a) entfällt.
Zu 2b) entfällt.
Zu 2c) Zumindest im Fach Medizin hat die Abiturnote die höchste Korrelation mit einem erfolgreichen Studienabschluss. Ich vermute, dass das für andere Fächer ähnlich ist. Studienplätze sind ein knappes Gut und es ist sinnvoll sie an Bewerber zu vergeben, die eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit mitbringen.
Zu 3. Auch hier nicht obligatorisch. Mit der Erfahrung aus der Berufspraxis nach dem Bachelor erhöht sich die Qualifikation für den Master. Die Zulassung ist aber immer eine Entscheidung der Hochschulen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hillmer