Frage an Jörg Hellmuth von Helmut H. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hellmuth,
vor einigen Tagen las ich in der "VOLKSSTIMME" eine kleine Randnotiz, dass ostdeutsche CDU Bundestagsabgeordnete vom Vorhaben einer schnellen Angleichung der Ostrenten an das Westniveau abrücken.
Die Begründung lautet: Der Rentenwert Ost steigt zwar, aber zugleich würden die Beitragszahler im Osten zwangsläufig die sogenannte Höherbewertung, ihrer im Durchschnitt niedrigeren Ostlöhne, verlieren. Somit würden die aktuellen Ostrentner auf Kosten der derzeitigen AN "unverhältnismäßig besser gestellt".
Ich weiß, dass der Koalitionsvertrag die vollständige Angleichung der Rentenwerte erst bis 2020 vorsieht, aber das dauert ja noch und keiner kann bis dahin den gesellschaftlichen Verlauf vorhersehen.
Meine Frage Herr Abgeordneter Hellmuth: Gehören Sie auch zu diesen Befürwortern oder ist das nur eine Aussage von weniger Kompetenten wieder mal?
Vorschlag: Die Höherbewertung bleibt den AN erhalten. Warum spielt dieses Thema beim "kleinen Mann" eine Rolle ???
Freundlichst
Helmut Höhne, Stendal
Sehr geehrter Herr Höhne,
vor der Angleichung der Rentenwerte zum Ende des Solidarpaktes soll zum 1. Juli 2016 geprüft werden, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat. Durch diese Prüfung haben wir die Grundlage zu entscheiden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung erfolgen sollte.