Frage von Christian L. • 18.02.2014
Frage an Jörg Hellmuth von Christian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Hellmuth,
werden Sie bei der Abstimmung über das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung dem vorliegenden Entwurf in unveränderter Form zustimmen, wo doch selbst eine von Ihrer Fraktion geladene Strafverteidigerin für Korruptionsdelikte offen zugab, dass es aufgrund der Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ wohl nie zu einer Verurteilung kommen wird? Werden Sie also Ihr "freies Mandat" nutzen, hier eine Änderung zu fordern, oder sich dem Fraktionszwang beugen, da der Gesetzestext von den Fraktionsspitzen der Großen Koalition längst beschlossen ist?
Antwort von Jörg Hellmuth CDU • 27.02.2014
Sehr geehrter Herr Leinhus,
ich habe dem Gesetz zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ohne Zwang, frei nach meiner Überzeugung, zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hellmuth, MdB