Wann kommt die pauschale Beihilfe? Soll diese wirklich nur für Neubeamte kommen und sind Bestandsbeamte, die aktuell den vollen GKV-Beitrag zahlen ausgeschlossen? Wenn ja, warum?
Sehr geehrter Herr S.,
zu Ihrer Anfrage zitiere ich gerne wörtlich aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an. Wegen der sich verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“
Gerne stehe ich zu einem näheren Austausch zu Verfügung. Sollte Ihrerseits Interesse daran bestehen, können Sie gerne unter den auf meiner Homepage www.joerg-bloeming.de hinterlegten Kontaktdaten meines Wahlkreisbüros einen Termin vereinbaren.
Freundliche Grüße
Jörg Blöming