Jörg Blöming MdL
Jörg Blöming
CDU
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Frage von Mirko H. •

Wie stehen Sie zur Einführung eines „Altersgeldes“ (im Sinne einer betrieblichen Altersvorsorge) für Beamte des Landes NRW, die vor Eintritt in den Ruhestand einen Antrag auf Entlassung stellen?

Sehr geehrter Herr Blöming,

bei einem Antrag auf Entlassung verliert der Beamte sämtliche Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, was zu Nachteilen in der Altersversorgung führt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die Ansprüche aus betriebl. Altersvorsorge behalten, verlieren Beamte diese. Um diesen Nachteil auszugleichen, existiert bei vielen Dienstherrn das „Altersgeld“: Beamte erwerben anteilig Ansprüche, die auch dann bestehen bleiben, wenn sie einen Antrag auf Entlassung stellen. Der Bund und 10 Länder haben ein Altersgeld eingeführt. NRW nicht.

Bereits 2016 wurde durch den EuGH festgestellt, dass die NRW-Regelung im Falle der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gegen Unionsrecht verstößt (EuGH C-187/15). Anschließend wurde das Land NRW durch das BVerwG in 2022 verurteilt, einen dem Altersgeld entsprechenden Ausgleichsbetrag zu zahlen (BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 - 2 C 3.21). Dennoch hat NRW weiterhin keine gesetzl. Regelung.

Jörg Blöming MdL
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen und Interesse am Thema. 

Der Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Zukunftskoalition sieht vor, dass die Durchlässigkeit und der Quereinstieg in allen Laufbahngruppen gefördert werden soll. Die Einführung von Altersgeld wird in diesem Zusammenhang ebenfalls diskutiert. Aktuell finden Gespräche mit den Gewerkschaften über die Modernisierung des öffentlichen Dienstes (sog. Werkstattgespräche) statt, in denen u.a. auch über die Frage der Einführung von Altersgeld gesprochen wird.

Diese Werkstattgespräche über die Modernisierung des öffentlichen Dienstes sollen bis Ende 2025 abgeschlossen werden, um eine etwaige Gesetzesänderung im Laufe der Legislaturperiode abschließen zu können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen

Jörg Blöming MdL 

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