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Jochen Klenner
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Frage von Andrea Martina H. •

Frage an Jochen Klenner von Andrea Martina H. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Sehr geehrter Herr Klenner,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen haben die Sozialhelden e.V. eine Stellungnahme abgegeben.
https://barrierenbrechen.de/2021/03/16/stellungnahme-des-sozialhelden-e-v-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2019-882-des-europaeischen-parlaments-und-des-rates-ueber-die-barrierefreiheitsanforderungen-fuer-produ/
Eine konkrete Barriere ist der mobile Talker unserer Tochter, die in einer Einrichtung lebt. Er ist internettauglich, um den Radius zum Lernen zu erweitern. Die Einrichtung richtet unserer Tochter ein Konto deshalb nicht ein, weil sie so komische e-mails von uns nicht lesen wollen. Wie soll das o.g. Gesetz hier greifen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Huber,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hier beziehen Sie sich ja auf die geplante EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, geht hier aber ja weniger um die technische Funktion des Talkers Ihrer Tochter, sondern um die Kommunikation mit der Einrichtungsleitung? Ich vermag aus der Ferne nicht zu beurteilen, warum ein solcher Talker nicht in der Einrichtung mit allen Funktionen benutzt werden kann. Gerne kann ich anbieten vermittelnd mit der Einrichtung zu sprechen, wenn Sie dies mögen? Sie können dazu entweder hier oder auch direkt bei mir antworten, wenn die Detailfragen lieber persönlich besprochen werden sollen (jochen.klenner@landtag.nrw.de) .

Viele Grüße
Jochen Klenner

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