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Jochen Haußmann
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Frage von Lothar M. •

Frage an Jochen Haußmann von Lothar M. bezüglich Recht

Wie Sie vielleicht wissen, wurde ein “Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” eingebracht und wird heute (6.11.2020) von 9 bis 10 Uhr vom Bundestag beraten und soll danach in den Gesundheitsausschuß überwiesen werden.

Art. 1 Nr. 18 hat es in sich:

Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell “einem erhöhten Infektionsrisiko” für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen. (Zuvor war in § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b noch von einer “Impf- oder Prophylaxebescheinigung” die Rede!)
Das Infektionsrisiko gilt als erhöht, wenn man sich in einem ausländischen Risikogebiet (und zwar ab dem Tag nach Veröffentlichung auf der RKI-Webseite) aufhält.

Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Impfung vor der Beförderung nachweisen!
Das bedeutet: Man soll keine Auslandsreise mit diesen Verkehrsmitteln mehr antreten können, ohne sich vorher impfen zu lassen – denn das Zielgebiet kann von einem Tag auf den anderen zum Risikogebiet erklärt werden.
Damit wird die Rückreise unmöglich, es sei denn, man lässt sich noch vor Rückreise im Ausland impfen!

Die Impfdokumentation soll übrigens bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis “oder Testergebnis”, dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.

Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Wie stehen Sie zur geplanten Änderung und den damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen?
Ist aus Ihrer Sicht diese Änderung verfassungswidrig?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

LM

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder sind es, die über die Maßnahmen zu Pandemiebekämpfung entscheiden, ohne das Parlament. Dagegen wächst der Widerstand. Die FDP-Bundestagsfraktion verlangt nun in einem Antrag (19/23689), das Infektionsschutzschutzgesetz zu novellieren, um das das Parlament stärker einzubinden. Eine Forderung, die in der Debatte über die Vorlage am Donnerstag, 29. Oktober 2020, auf breite Unterstützung stieß.

„Wir, die Freien Demokraten, würde gern im Bundestag um die besten Lösungen ringen, aber statt eines öffentlichen parlamentarischen Abwägens von Handlungsalternativen erleben wir lediglich ein nachträgliches Präsentieren der Ergebnisse. Das wollen wir ändern“, begründete Dr. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) den Vorstoß ihrer Fraktion. „Wir fordern deshalb parlamentarische Erlassvorbehalte und Unterrichtungspflichten.“ Ziel ist es, Infektionsschutzmaßnahmen auf eine „klare gesetzliche Grundlage“ zu stellen. Außerdem beantragen wir die Feststellung der epidemischen Lage automatisch enden zu lassen. Dann muss man argumentieren, um sie zu verlängern – und das ist ein Legitimationsgewinn. Zudem erhöht es die Qualität der Maßnahmen und deren Akzeptanz.

Die Wahrung der Grundrechte und der Gesundheit des Einzelnen hat für uns dabei stets höchste Priorität.
Für Rückfragen können Sie mich auch gerne über meine Mailadresse (jochen.haussmann@fdp.landtag-bw.de) direkt erreichen

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Haußmann

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