Frage von Heinz Dieter B. • 24.04.2012
Antwort von Jochen Gürtler
SPD
• 27.04.2012

(...) Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet Immobilienbesitzer für die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu sorgen. Das Land NRW hat deshalb bereits 1995 in der Landesbauordnung geregelt, die Dichtheit von privaten Abwasserkanälen zu prüfen. Mit der Einführung des heute noch geltenden § 61a in das Landeswassergesetz im Jahr 2006 hat die damalige schwarz/gelbe Landesregierung dafür gesorgt, dass in Teilen NRWs die Rechtsunsicherheit über die Umsetzung entstand! (...)

E-Mail-Adresse