Frage an Jochen Esser von Konrad K. bezüglich Verkehr
Hallo Herr Esser,
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz plant im Zuge der Feinstaubverordnung den inneren S-Bahnring ab 01.01.2008 als Umweltzone auszuweisen. Dies hätte zur Folge, dass ältere Wagen ohne geregelten Kat diesen nicht mehr befahren dürfen.
Ich bin davon persönlich betroffen, da ich ein historisches Kraftfahrzeug besitze und im Innenstadtring wohne. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Katalysatoren ist leider nicht möglich.
Die zuständige Behörde reagierte bei meiner telefonischen Nachfrage eher ablehnend, was Ausnahmeregelungen für Oldtimer angeht. Diese Sperrung würde für mich quasi eine Enteignung bedeuten und die Zuteilung des H-Kennzeichens und Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ad absurdum führen. Es wäre zu vergleichen mit einem denkmalgeschützten Altbau, der nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird.
Neben meinen persönlichen Einschränkungen, hätte diese Sperrung auch folgende weitere Folgen:
- auf historische Fahrzeuge spezialisierte Werkstätten müssten schließen, weil die Kunden nicht mehr zu ihnen kommen bzw. diese ihren Oldie verkauft haben
- keine Stadtrundfahrten mehr in historischen Bussen
- keine Hochzeitspaare mehr in Oldtimern
- keine Oldietreffen mehr in Berlin
- kein publicicty-wirksamer Oldtimerkorso mehr wie zur Eröffnung des Tiergarten-Tunnels.
Sie sehen, dass diese Umweltzone weitreichende Folgen hat, ganz abgesehen von den vielen Familien oder Kleinbetrieben, die ein älteres Modell fahren und sich gar keinen Neuwagen leisten können.
Daher würde mich Ihr Standpunkt dazu sehr interessieren.
MfG
Konrad Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
als Finanzpolitiker, Fahrradfahrer und Nutzer von Bahn und Bus bin ich wirklich kein Experte für Oldtimer, Katalysatoren und Dieselrußfilter. Ich will Ihnen trotzdem eine - vielleicht amateurhafte - Antwort geben.
Die europaweit geltende Feinstaubrichtline betrifft vor allem Dieselfahrzeuge und hat bei diesen den Einbau von Rußfiltern zur Folge. Dass auch in Berlin Konsequenzen aus der gesundheitsgefährdenden Staubbelastung gezogen werden müssen, steht für mich völlig außer Frage. Jedenfalls kann man nicht wegen des Randproblems der Oldtimer auf die erforderlichen Konsequenzen verzichten.
Es kann also nur um Ausnahmen für Oldtimer gehen. Dazu zwei Anmerkungen:
Ihr Oldtimer hat anscheinend einen Otto-Motor und fährt mit Benzin. Nach meinen Erkundigungen gibt es durchaus Oldtimer, die mit Katalysatoren nachgerüstet werden können. Warum dies bei Ihrem Wagen nicht möglich ist, kann ich nicht beurteilen, zumal aus Ihrer Frage nicht hervorgeht, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt.
Außerdem gibt es für Oldtimer tatsächlich Ausnahmegenehmigungen. Die Erteilung dieser Genehmigung hängt nicht zuletzt vom historischen Wert des betreffenden Fahrzeugs ab. Diese Bedeutung scheint bei Ihrem Fahrzeug gegeben. Von daher sollten Sie sich nicht mit zögerlichen Auskünften der zuständigen Behörde zufrieden geben, sondern einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Wenn Ihr Wagen - wie Sie schreiben - ein Kulturgut mit entsprechender Bescheinigung darstellt, haben Sie wohl einen Anspruch auf diese Genehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Esser