Frage an Jochen Borchert von Alfred T. bezüglich Finanzen
Da Sie sich an der Abstimmung über die Erhöhung der MwSt nicht beteiligt haben, scheinen Sie darüber keine feste Meinung zu haben. Daher wüsste ich gern von Ihnen, ob Sie nicht auch in einer Absenkung der MwSt auf Arzneimittel eine Chance sehen würden, die Ausgaben der GKV für AM deutlich zu senken.Sicher sind diese wichtiger als Blumen und Bücher , für die ja der MwSt-Satz von 7% schon gilt.
Sehr geehrter Herr Thieme,
herzlichen Dank für Ihre Frage auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de zur Mehrwertsteuererhöhung bzw. zur Absenkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln.
Die größte Herausforderung der kommenden Jahre und zugleich zentrale Aufgabe einer verantwortungsvollen Finanzpolitik wird es sein, die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nachhaltig zu begrenzen, sowie finanzielle Handlungsspielräume zu gewinnen, um strukturelle Reformen konsequenter angehen und entscheidende Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung setzen zu können.
Die Konsolidierung des Haushalts ist im Wesentlichen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 sichergestellt. Es wurde parallel zu den Beratungen zum Bundeshaushalt 2006 auf den Weg gebracht und ist ein wesentlicher Teil des Reformprogramms der Bundesregierung, das aus einem Dreiklang aus „Investieren, Sanieren und Reformieren“ besteht. Mit einem Bündel struktureller Maßnahmen – Einsparungen auf der Ausgabenseite (wie etwa bei Hartz IV und bei den Zuweisungen an die sozialen Sicherungssysteme), Abbau von Steuervergünstigungen, Schließung von Steuerschlupflöchern, sowie Steuersatzanhebungen – sollen Ausgabenniveau und Finanzierungsmöglichkeiten künftig wieder in Einklang gebracht werden. Die Mehrwertsteuer wurde - wie die Versicherungsteuer- zum 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte erhöht und dient der Erzielung von Einnahmen zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung, sowie der Reduzierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte auf nunmehr 4,5 Prozent wird vom Bund mit dem Aufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes (rund sechs bis sieben Milliarden Euro) unterstützt. Der Belastung der Konsumenten durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer steht demnach eine entsprechende Entlastung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei den Lohnnebenkosten gegenüber. Die Entlastung der Arbeitskosten um zwei Prozentpunkte macht Arbeit damit bezahlbarer. Dadurch sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten, die auch eine Haushaltsentlastung zur Folge haben werden.
Ebenso bleibt festzuhalten, dass Güter des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel, der öffentliche Personennahverkehr, Zeitungen und Bücher, weiterhin der reduzierten Mehrwertsteuer von 7 Prozent unterliegen. Sie sind von der Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent nicht betroffen. Wohnungsmieten bleiben nach wie vor steuerfrei.
Wir befinden uns mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent im europäischen Mittelfeld. In einigen anderen Ländern ist die Belastung mit Mehrwertsteuer teilweise erheblich höher. So beträgt diese z. B. in Italien und Österreich 20 Prozent, in Belgien und Irland 21 Prozent, in Finnland und Polen 22 Prozent und in Dänemark, Schweden sowie Ungarn sogar 25 Prozent.
Neben Deutschland erheben beispielsweise auch Österreich, Dänemark und Norwegen den vollen Mehrwertsteuersatz auf Medikamente. Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist derzeit nicht geplant und wird im Rahmen weiterer Diskussionen um die Mehrwertsteuer zu prüfen sein. Ich versichere Ihnen, dass ich die in diesem Zusammenhang stattfindenden Beratungen der zuständigen Arbeitsgruppe der CDU kritisch begleiten werde.
Für das in mich gesetzte Vertrauen möchte ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen nach Marl-Drewer
Jochen Borchert