(...) Abschließend möchte ich betonen, dass ein BGE nicht die eierlegende Wollmichsau der Sozialpolitik sein darf, wie es mancher Zeitgenosse der Linkspartei gerne hätte. Zugleich kann das solidarische Bürgergeld diese Rolle auch faktisch gar nicht spielen, da zusätzliche Leistungen (, wie die Kosten der Unterkunft oder die Krankenversicherung usw.) nicht von der Hand zu weisen und von heute auf morgen aus der Welt zu schaffen sind. (...)
(...) Doch ist jedes auch noch so gut gemeinte Programm selbstverständlich nur so gut, als dass es die ihm zugrundeliegenden Probleme angeht. Die Verbesserungen, die das oben genannte Handlungskonzept in der Zusammenarbeit der Behörden zur Bekämpfung von Jugendgewalt gebracht hat, sind inzwischen wissenschaftlich bestätigt, weswegen man mit Fug und Recht von einem Erfolgsmodell sprechen kann. (...)
Sehr geehrte Frau Brembacher
(...) Durch die Änderung des § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes ist jetzt möglich, Kinder mit Behinderung in den Jahrgängen 1 und 5 in „normale“ Schulen einzuschulen. Es ist aber sichergestellt, um Härten bei den Betroffenen zu vermeiden, dass die bisherigen Schulstandorte, die ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut haben, weiterhin bestehen bleiben, so dass zur Zeit die Eltern von betroffenen Kindern eine wirkliche Wahlmöglichkeit haben, um so die optimale Betreuung für ihr Kind zu finden. Von diesem Wahlrecht haben im laufenden Schuljahr 2010/11 die Eltern bzw. (...)
(...) Wir haben das neue Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsförderungsgesetz (HmbWBG) auf den Weg gebracht, um denjenigen Menschen eine bessere Hilfestellung zu geben, die sich in vergleichbaren Situationen wie Sie befinden und Unterstützung bei verschiedenen Fragen rund um die Unterbringung oder Pflege in Hamburg suchen. (...)
(...) die CDU-Bürgerschaftsfraktion und ich in meiner Eigenschaft als sozialpolitischer Sprecher der Fraktion haben sich stets dafür eingesetzt, dass sich Hamburg bei der Integration sowie der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu einem Vorreiter entwickelt. Der Erlass des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Jahr 2005 und die Einführung einer Senatskoordinator/in als zentralen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Behinderungen und zugleich als unabhängigen Vermittler zwischen Bürgern und der Verwaltung waren unter anderem wichtige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und zur Stärkung der Stellung der Koordinatorin bzw. des Koordinators. (...)