Frage an Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz von Neele G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr von Frankenberg,
zuerst einmal danke ich Ihnen ausdrücklich für die zügige und umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage zur Behindertenpolitik in Hamburg. Aufgrund des Hinweises in Ihrer Antwort auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die mir bis dahin nicht bekannt war und die in Deutschland bzw. Hamburg anscheinend nur sehr wenige Bürger kennen, möchte ich Sie fragen, was in Hamburg getan wird, um die Konvention zum einen bekannter zu machen und zum anderen dessen Inhalte umzusetzen.
Auch dieses Mal vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
Neele Graubaum
Sehr geehrte Frau Graubaum,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zur Situation von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hamburg. Da wir uns in der vergangenen Woche in der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigt haben, wollte ich erst jetzt Ihre Anfrage beantworten, um Sie über den aktuellsten Stand zu informieren. Nähere Informationen können Sie auch der Drucksache 19/2909 entnehmen sowie einem Änderungsantrag (Drucksache 19/8252) zur Drucksache 19/2909, den ich gemeinsam mit anderen Abgeordneten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingebracht habe.
Insgesamt ist festzustellen, dass Hamburg erste Schritte unternommen hat, diese aber in den kommenden Wochen und Monaten intensiviert werden müssen. Aus diesem Grund hat die Hamburgische Bürgerschaft u. a. auf Verlangen der CDU-Fraktion den Senat in seiner aktuellen Februarsitzung aufgefordert, einen Umsetzungsplan zur Umsetzung der UN-BRK zeitnah vorzulegen. Erfreulich ist dabei, dass auf Initiative des Hamburger Senats derzeit eine behördenübergreifende Arbeitsgemeinschaft Vorschläge für einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK für den Stadtstaat Hamburg erarbeitet.
Parallel zu diesem Verfahren sind aber auch schon erste, ganz konkrete Schritte eingeleitet worden. Durch die Änderung des § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes ist jetzt möglich, Kinder mit Behinderung in den Jahrgängen 1 und 5 in „normale“ Schulen einzuschulen. Es ist aber sichergestellt, um Härten bei den Betroffenen zu vermeiden, dass die bisherigen Schulstandorte, die ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut haben, weiterhin bestehen bleiben, so dass zur Zeit die Eltern von betroffenen Kindern eine wirkliche Wahlmöglichkeit haben, um so die optimale Betreuung für ihr Kind zu finden. Von diesem Wahlrecht haben im laufenden Schuljahr 2010/11 die Eltern bzw. Sorgeberechtigten von über 1.000 Schülerinnen und Schülern Gebrauch gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Egbert von Frankenberg