Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
CDU
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Frage von Janosch R. •

Frage an Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz von Janosch R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr von Frankenberg,

1) Sie schreiben hier "Dem Senatsantrag zur "Neuordnung des Schulschwimmens an allgemein bildenden Schulen" (Drs. 18/4119), auf den Sie sich beziehen, stimme ich zu. Ihre Befürchtungen kann ich nicht teilen, da die Schwimmmeister, die den Schwimmunterricht erteilen werden, genau darin Profis sind. Auch der Umgang mit Konfliktsituationen mit Kindern und Jugendlichen ist ihnen vermutlich alltäglicher als den meisten Lehrern,"

Nun ist sowohl die Zugangsvoraussetzung als auch die Ausbildung eines Schwimmmeisters ja doch etwas anders als die eines Pädagogen.

Nun sehe ich im Ausbildungsplan überhaupt keine Inhalte, die das Thema "Pädagogik" im schulischen Sinne behandelt:

Ich will die Inhalte kurz Skizzieren: Fachangestellten für Bäderbetriebe. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es werden folgende Inhalte gelehrt: Bäderbetriebslehre (Bädertechnik, Animation, Marketing), Recht- und Verwaltungskunde, Rettungslehre, Sporttheorie, Schwimmen und Retten in der Praxis, Biologie und Chemie sowie die normalüblichen Fächer der Berufsschule.

Davon abgesehen, dass in aller Regel nict einmal Schwimmmeister am Beckenrand stehen, sondern Auszubildende u.U. nur mit Hauptschulabschluß - bin ich absolut nicht der Meinung, dass dies ein Ersatz für Pädagogen sein kann - die ja immerhin auch noch eine Bewertung abgeben sollen, ohne dass sie die Kinder überhaupt kennen können.

a) Ist Ihnen die Qualifikation der Schwimmmeister überhaupt bekannt.
b) Meinen Sie, dass die schwimmerische Leistung (die ein Schwimmmeister ja so überhaupt nur beurteilen kann) ganz alleine die Sportnote beeinflussen darf - und somit lediglich die physische Konstitution des jeweiligen Schülers bei der Notengebung ausschlagebend wird?
c) Wie sind Schwimmmeister Ihrer Meinung nach verlässlich geschult und geprüft, mit pädagogischen Ausnahmesituationen nicht beim Retten sondern im Unterricht klarzukommen?

2) Zur Wahlrechtsänderung: Als langjähriger CDU-Wähler bin ich über die Übergehenung des Volkswillens in den diversen Themen wie LBK etc. erschrocken - und ganz besonder in der Frage des Wahlrechtes jetzt. Ich empfinde das als Degradierung des Wählers zum lediglich machterhaltenden Stimmvieh.

Wie wollen Sie erreichen, dass ich bei der nächsten Bürgerschaftswahl den Eindruck wiedergewinne - dass es bei der Wahl um mich als Wähler und Bürger ginge - und nicht um den schnöden Erhalt parteiinterner Machtinteressen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rose,

vielen Dank für die konstruktiven Hinweise zur Neuordnung des Schulschwimmens. Ich nehme Ihre Befürchtungen mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Wir stehen jedoch erst am Beginn dieser Neugestaltung und können erst mit der Zeit die Erfahrungen sammeln, die eventuell zu Änderungen führen könnten.
Lassen Sie mich zur Änderung des Volksentscheids zum Wahlrecht nur soviel sagen: Die neue Fassung des Wahlrechts gibt dem Wähler auch Möglichkeiten, die er nach dem bisher geltenden Wahlrecht nicht gehabt hätte, z. B. die Möglichkeit, die von einer Partei aufgestellte Liste so zu bestätigen. Das durch den Volksentscheid begründete Wahlrecht hätte dies gar nicht ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen
Egbert von Frankenberg