Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günter S. •

Frage an Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz von Günter S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr von Frankenberg,

Mein Antrag auf Einschulung an der Schule, die dem Hort am nächsten liegt, wurde abgelehnt, statt dessen wurde ich an eine etwa 100 m näher am Wohnort gelegene Schule (Distanz zum Wohnort: 1100 m) als die gewünschte Schule (Distanz etwa 1300 m) verwiesen. Das bedeutet für mein Kind nun aber, dass es morgens in den Hort muss (sowohl meine Frau als auch ich sind berufstätig) der direkt neben der Wunschschule liegt um von dort dann zur zugewiesenen Schule zu gehen, nachmittags natürlich ebenso. Mein Kind wird unweigerlich auf dem Weg vom Hort zur Schule unseren Wohnort "fast" streifen, wird mithin nun 2500 m pro Weg zurücklegen. Die Behörde hat laut Auskunft der Schule diese angewiesen, nur Geschwisterkinder zu berücksichtigen, dies deshalb, weil es den Eltern nur schwerlich zuzumuten sei, wenn die Kinder zwei verschiedene Schulen besuchen. Ansonsten soll nur die Entfernung eine Rolle spielen.
Abgesehen davon, dass hier die Interessen des Kindes vor denen der Eltern gerückt werden, kommen so auch Kinder in den Genuss der avisierten Schule, die ein Geschwisterkind in der jetzigen 4. Klasse haben, welches zur Einschulung ohnehin die Schule wechseln wird. Ich werde nun in ein Widerspruchsverfahren gezwungen, welche vorher nicht nötig war. Zuvor war es nämlich so, dass ich bei der Schule vorstellig werden musste, die für meinen Wohnort zuständig war. Das ist tatsächlich die auch jetzt zugewiesene Schule gewesen. Bei unseren beiden älteren Kindern stellten wir, übrigens aus den selben Grund bei selber Sachlage, den Antrag auf Einschulung an die neben dem Hort gelegene Schule. Die Behörde gab dem Antrag statt und alle waren zufrieden. Wie kann es ein, dass nunmehr die Interessen der Eltern vorangestellt werden um eine Klassenfrequenz zu erreichen, die in den letzten Jahren ohnehin des öfteren geändert wurde und auch jetzt womöglich dem Rotstift zum Opfer fallen wird?

Mit freundlichen Grüßen
G. Stevens

Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stevens,

nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann Ich Ihre Bedenken hinsichtlich der Zuweisung Ihres Kindes in eine für Sie ungünstig gelegene Schule gut nachvollziehen.

Grundsätzlich sind die zuständigen Stellen um eine interessengerechte Zuweisung aller Kinder bemüht. Dies erfolgt auf der Grundlage des § 42 VII SchulG. Wir als Gesetzgeber haben dort bestimmte Kriterien festgelegt, die unserer Meinung nach bei der Zuweisung eine hervorgehobene Rolle spielen sollen. Maßgeblich sind beispielsweise die Berücksichtigung altersangemessener Schulwege und die Möglichkeit zur gemeinsamen schulischen Betreuung von Geschwistern. Dies wird auch von vielen Eltern und Kindern sehr positiv aufgenommen.
Da die Möglichkeiten der Zuweisung immer durch die Kapazitätsgrenze einer Schule begrenzt sind, kann absolute Gerechtigkeit leider nicht immer gewährleistet werden. Völlig richtig stellen Sie fest, dass die Kapazitäten der Schulen natürlich durch die jetzt eingeführte zahlenmäßige Begrenzung von Klassen eingeschränkt werden. Die Begrenzung auf 23 Schüler pro Klasse dient in erster Linie der besseren Ausbildung und Betreuung aller Kinder und wurde von allen Beteiligten begrüßt. Dies hat natürlich auch zur Folge, dass die Schulen weniger Schüler aufnehmen können, so dass es nicht ausgeschlossen ist, dass es im Rahmen einer Zuweisung im Einzelfall zu Entscheidungen kommt, die von den Betroffenen als schwer nachvollziehbar empfunden werden.

Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt darf und kann ich konkret keine Stellung beziehen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, für welches die zuständige Behörde der richtige Ansprechpartner ist.
Ich Ihnen nur empfehlen, Ihre Bedenken im Widerspruchsverfahren gegen die Zuweisung ausführlich und nachvollziehbar darzulegen.

Ich bin davon überzeugt, dass die Entscheidung der Schulbehörde dann noch einmal unter Berücksichtigung Ihrer Widerspruchsbegründung überdacht und gegebenenfalls zu Ihren Gunsten geändert werden wird.

Ich wünsche Ihnen dafür alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Egbert von Frankenberg