Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.