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Frage von christian f. •

Frage an Joachim Stamp von christian f. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Stamp,

bei einer Abstimmung im Bundesrat, deren Ergebnis dazu führen soll, dass Jugendliche in Einrichtungen der Erziehungshilfe nun nicht mehr 75%, sondern zukünftig lediglich 25% ihrer Einkünfte über die Jugendämter an die Landeskassen abführen müssen, haben Sie Bedenken angemeldet: Den Landeskassen entgingen Einnahmen, die der Bund im Falle des Gesetzes ausgleichen solle.

Sollen nicht junge Menschen zur Eigeninitiative und zur Selbstständigkeit erzogen werden, indem ihnen beispielsweise Einkünfte aus Arbeit als Anreiz geboten wird? Soll nicht der Staat im Fall von Jugendlichen in Einrichtungen der Erziehungshilfe sogar noch weitere Anreize hierfür bieten, statt von einem (möglichen) geringen Einkommen das Meiste einzufordern? Ist nicht die Jugendhilfe eine originär landesstaatliche Aufgabe? Kann ein Vertreter liberaler Auffassungen als Landesminister in dieser Frage seine Entscheidungen von bundesstaatlichen Subventionen abhängig machen, ohne hierbei dem Föderalismus und den Kräften des freien Marktes zu widersprechen? - Als Bürger von NRW habe ich allenfalls die "unsichtbare Hand" eines ohnmächtigen Staates erfahren dürfen, der keine Betreuung in Kita und Ganztag liefern kann und dennoch regelmäßig die dafür vorgesehenen Beiträge einfordert - ohne eine angemessene Leistung zu erbringen.

Wenn darin eine Form der "sozialen Umverteilung" vonstatten geht, so habe ich im Übrigen sicher nichts dagegen. Aber dann fordere ich dazu entsprechende Transparenz ein, was die landesstaatlichen Einnahmen und ihre Verwendung betrifft.

Vielleicht darf ich zu meinen Fragen und Zweifeln von Ihnen Antwort erhalten. Es würde sicher helfen.

Gruß

C. F.

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