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Antwort von Joachim Seeler
SPD
• 30.10.2018

(...) Der Verkauf eines Grundstücks, das erfolgreich entsprechend den Kaufvertragsbedingungen und der Baugenehmigung im Rahmen des B– Plans bebaut wird, zudem ein gewerbliches Vorhaben ist, für das der Bauherr alle Risiken trägt, erfolgt üblicherweise zustimmungsfrei, wenn es sich nicht um einen Wirtschaftsförderungsfall handelt. Bei der ElbtowerentwickluElbtowerentwicklungaber nicht um einen Wirtschaftsförderungsfall, sondern die Besonderheit liegt gerade darin, dass der Bauherr eine Bauverpflichtung übernimmt, auch wenn er keinen Mieter hat. Auch im Fall von Wirtschaftsförderungsfällen ist die Zustimmungspflicht regelhaft auf zehn Jahre beschränkt. (...)

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