Frage an Joachim Rücker von Udo F. bezüglich Verkehr
Warum werden die Kilometersätze des Bundesreisekostengesetzes nicht an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst ?
Der Kilometersatz beträgt seit Einführung des Euro 0,30 Euro pro Kilometer, derweil sich die Kosten für die Beschäftigten vervielfacht haben. Schon zu DM-Zeiten betrug der Erstattungsbetrag jahrelang 0,58 DM pro km, also praktisch gleich wie zu Euro-Zeiten. Da viele Firmen keine Dienstwagen anbieten (wie in meinem Fall) ist das eine extreme Ungerechtigkeit. Mein Fahrzeug kostet gemäß ADAC 0,65 Euro pro km. Somit suventioniere ich meinen Arbeitgeber mit meinem Netto-Gehalt und bin wesentlich schlechter gestellt als Dienstwagenbesitzer. Die lapidare Erläuterung des Ministeriums, dass Benzinpreisschwankungen durch die Kostensätze des BRKG nicht ausgeglichen werden ist nicht akzeptabel. Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, dass diverse Landesreisekostengesetze wie in BW inzwischen höhere Erstattungswerte aufweisen (0,35 Euro pro km). Dies ist eine enorme Ungerechtigkeit zwischen bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Beschäftigten, die einer Diskriminierung gleichkommt. Was werden Sie als Bundestagsabgeortneter dagegen tun ??? Danke für eine nachvollziehbare Antwort. Mit freundlichen Grüßen Udo Früh
Sehr geehrter Herr Früh,
wenn ich das richtig sehe - ich bin nicht im Bundestag! - entsprechen die Sätze der steuerlichen Entfernungspauschale. Letztere ist nach meiner Kenntnis nicht auf eine Vollkosten-Anrechnung (ADAC-Zahlen) angelegt und muss deshalb auch nicht notwendig "dynamisiert" werden. Unterschiede zwischen Bund und Land sind allerdings erklärungsbedürftig, da werde ich mich jetzt schlau machen.
Beste Grüße
Joachim Rücker