Frage an Joachim Poß von Stefan M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Poss,
die Bundesregierung hat beschlossen, dass in Gebäuden mir mehr als 6 Wohneinheiten ab 2020 keine Nachtstromspeicherheizungen mehr betrieben werden dürfen.
Im ersten Gesetzentwurf war die komplette Streichung dieser Art der Beheizung von Gebäuden angedacht.
Nun möchte man die Besitzer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bestrafen.
Wie denken Sie über diesen Heizungsirrsinn?
Gerade im Ruhrgebiet wurde diese Art der Gebäudebeheizung massiv beworben. In manchen Gegenden wurde NUR DIESE ART der Beheizung gestattet.
Nun aber möchte die Regierung Wohneigentum auf einen Schlag als WERTLOS deklarieren.
Denn in vielen Häusern mit Nachtstromspeicherheizungen gibt es weder Heizungskeller, noch Kamine und auch keine Anschlüsse für andere Arten der Beheizung.
Die Kosten für den Umbau der Häuser würden in keiner Relation zu dem Nutzen stehen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Mroß
Sehr geehrter Herr Mroß,
in der Tat wurden Nachtstromspeicherheizungen in der Vergangenheit gefördert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben dann aber ergeben, dass es sich dabei um die mit Abstand klimaschädlichste Art des Heizens handelt. Nach einer Studie von IZES/Bremer Energieinstitut sind die spezifischen CO2-Emissionen gegenüber einer Gas-Brennwertheizung um den Faktor 3,6 und gegenüber einer Pellet-Heizung sogar um den Faktor 13 höher. Außerdem schneiden Nachtspeicherheizungen auch bei einem Wärmevoll- kostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energie- träger am schlechtesten ab.
Aus diesen Gründen ist schon zum 31.12.2006 die Steuerermäßigung für Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert wurden, ausgelaufen. Zum Ausgleich wird seit Mai 2003 der Ersatz von elektrischen Nachtspeicherheizungen im Rahmen des KfW-CO2- Gebäudesanierungsprogramms als Einzelmaßnahme gefördert. Näheres dazu finden Sie unter www.kfw-foerderbank.de.
In der Energieeinsparverordnung, die Bestandteil des Zweiten Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist, wurde nun festgelegt, dass ab dem Jahr 2020 Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, durch moderne Heizungssysteme ersetzt werden sollen. Betroffen davon sind Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Auch in diesen Fällen wird der Austausch durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert.
Wenn Sie sich das Programm und die Liste der förderfähigen Kosten einmal näher anschauen, werden Sie feststellen, dass den Eigentümern hier mit einer langen zeitlichen Planungsperspektive die Umstellung auf eine um- weltfreundliche und energiesparende Heizung ermöglicht wird.
Auch die Mieter werden durch die Einsparung von Energiekosten profitieren.
Für Härtefälle sind im Übrigen Befreiungsregeln vorgesehen. Dazu gehört auch, dass die Außerbetriebnahme nicht erfolgen muss, wenn selbst unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten der Austausch unwirtschaftlich ist.
Von einer "Bestrafung" der Wohnungseigentümer kann hier also nicht die Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß