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Joachim Pfeiffer
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Frage von Willi W. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Willi W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Seehofer hat den Vorschlag eingebracht, die Banken aus der Informationspflicht für die Bürger rauszunehmen. Also wiedereinmal Verschleierung - keiner soll sehen, wer evt. auch von Politikern mit für die fehlende Aufsicht schuldig ist. Und die Politikerkaste scheint das mehrheitlich wieder abzunicken. Ja keinem aus den eigenen Reihen ans Leder! Wie stehen Sie dazu?

MfG W.Wagen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wagen,

es ist richtig, dass der Bundesrat auf Antrag Bayerns in seiner letzten Sitzung 2008 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen hat, wonach die Informationsfreiheit im Bankensektor eingeschränkt werden soll. Die Länder fordern, dass sämtliche Aufsichtsbehörden und sonstigen öffentlichen Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ausgenommen werden sollen. Konkret nennt der Bundesrat etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank.

In Gesprächen zwischen der BaFin und dem Bundesfinanzministerium (BMF) hatte sich gezeigt, dass in der praktischen Anwendung des Gesetzes seitens der BaFin in Einzelfällen die Akteneinsichtsbegehren der "Wahrung des Bankgeheimnisses und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zuwiderlaufen", so die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf. Es gebe Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem vergangenen Jahr, welche die BaFin zur Gewährung der Akteneinsicht in bestimmte Aufsichtsverfahren gegenüber Kreditinstituten verpflichten. Die Kammer hatte keine hinreichenden Belege dafür gesehen, dass mit der Informationserteilung konkrete nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht entstünden. Das halten die Länder allerdings für problematisch. Die Verfahren, in denen es letztlich um die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen von der BaFin kontrollierte Finanzdienstleistungsinstitute und somit um "bestimmte private Interessen" gehe, hätten bei der Kreditwirtschaft und der Aufsicht "erhebliche Verunsicherung" hervorgerufen. Das Bankgeheimnis werde vom IFG bislang "überhaupt nicht berücksichtigt". Gemeinsam mit den Geheimdiensten soll die Bankenaufsicht daher komplett vom Recht auf Informationszugang ausgenommen werden, so der Beschluss der Länder.

Soweit die Sachlage. Die Finanzpolitiker von Union und SPD sind sich bislang darin einig, dass dieser Punkt einer konkreten Regelung bedarf, da das Bankgeheimnis berührt wird.

Der für Ihren Wahlkreis zuständige Abgeordnete Thomas Bareiß erhält eine Kopie dieses Schriftwechsels.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB