Frage an Joachim Pfeiffer von Benjamin A. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Pfeiffer,
ist das Auszahlen von Corona Hilfsmitteln an Autokonzernen bei paralleler Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre nicht ein völlig falsches Signal, seitens der Bundesregierung?
Beste Grüße
Benjamin Acar
Sehr geehrter Herr Acar,
in den Überbrückungs- und Nothilfeprogrammen ist die Dividendenzahlung nicht explizit geregelt, da die Nothilfen aufgrund deren Ausgestaltung von den großen Aktiengesellschaften nicht beantragt werden können. Somit ist die Frage nur theoretischer Natur, denn Autokonzerne tätigen Milliardenumsätze und fallen dadurch aus dem üblichen Rahmen heraus: Ihr Jahresumsatz ist deutlich zu hoch für die Hilfen, deren Grenze bei maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz liegt. Zudem sind die monatlichen Zahlungen (maximal 200.000 Euro pro Monat) für Konzerne dieser Größe nicht wirklich interessant.
Die Corona-Hilfen dienen der Sicherung von Liquidität. Während der Laufzeit von KfW-Unternehmerkrediten sind Gewinn- und Dividendenausschüttungen deshalb nicht zulässig, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch bereits gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungsbeschlüsse dürfen während der Kreditlaufzeit nicht umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB