Frage an Joachim Pfeiffer von Uwe K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
wie kommen Sie darauf das, Ihr Zitat:"Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft auf Grund eines hohen Einkommens hohe Altersbezüge" bekommen. Ist Ihnen nicht bekannt das zwischen Ost und West noch immer extreme Einkommensunterschiede für gleiche Arbeit existieren, und vielerorts, mittlerweile auch im Westen, Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersversorgung und Gewinnbeteiligungen überhaupt nicht gezahlt werden?
Wie sollen Bürger mit geringeren Einkommen für ihr Alter vorsorgen?
Wieso werden Renten und Pensionen nach dem Gleichstellungsgesetz behandelt, sind sie doch etwas völlig unterschiedliches? Rentner zahlen ihr ganzes Arbeitsleben ein Pensionäre so gut wie nichts.
Mit freundlichen Grüßen
U. Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
die Berechnung einer Altersrente ergibt sich aus der sog. Rentenformel: Sie berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor. Je höher das Einkommen, um so höher die Beiträge in die Rentenkasse, um so höher die sich ergebenden Entgeltpunkte. Ergo: hohes Einkommen, hohe Altersbezüge.
Unbestritten ist, dass nach wie vor und sicherlich noch eine längere Zeit Einkommensunterschiede zwischen Ost und West bestehen. Derzeit werden allerdings die Renten in Ost und West unterschiedlich berechnet. Ein kompliziertes Ausgleichsschema soll das unterschiedliche Einkommensniveau zum Teil wettmachen.
In der Debatte sind verschiedene Reformmodelle, die den Rentenwert in Ost und West vereinheitlichen würden. Aus Sicht des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Herbert Rische ist eine Angleichung grundsätzlich sinnvoll, doch ist die Sache längst nicht entscheidungsreif. Wie eine Umstellung erfolgen würde, hängt unter anderem davon ab, ob man von einer weiteren Angleichung der Einkommen in Ost und West ausgeht oder von weiteren erheblichen Unterschieden.
Zur rentenrechtlichen Behandlung von Renten und Pensionen verweise ich auf meine Antwort vom 11. November auf die Frage von Christel Stimpfig vom 3. Oktober.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB