Frage an Joachim Pfeiffer von Christel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. J. Pfeiffer,
ich möchte erst mal danke sagen, für Leute, die sich für unser Land bzw. unsere Bürger einsetzen.
Verzeihen Sie, wenn ich sehr direkt bin!
Zwecks Rente bzw. Pensionen....... Finden Sie es richtig, dass Politiker bzw. Beamte des Deutschen Staates keine Rente, bzw. Pension aus Ihrem anteiligen Gehaltsbezug monatlich bezahlen müssen?
Warum wird bei Beamten zur Pensionszahlung die letzten (höchsten) Beiträge zur Berechnung herangezogen, während bei den Arbeitern die Beiträge der ganzen Arbeitsjahre herhalten müssen! Finden Sie das gerecht?
Mit freundlichen Grüßen
Christel Stimpfig
Sehr geehrte Frau Stimpfig,
für Ihre Ermunterung, mich als Abgeordneter für die Bürger einzusetzen, danke ich Ihnen. Anfragen wie Ihre sind ein notwendiger Beitrag zur demokratischen Kultur in Deutschland. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ihre Frage zum Themenkomplex "Demokratie und Bürgerrechte", im Speziellen zu Renten und Pensionen, beantworte ich gern.
Erlauben Sie mir, kurz auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Abgeordnetenversorgung und Beamtenpensionen hinzuweisen. Letztgenannte unterliegen Änderungen, die am 29. Mai diesen Jahres vom Deutschen Bundestag in Form des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes beschlossen wurden. Damit werden die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes auf die Beamten, die Empfänger von Bundesbezügen sind, übertragen. Für die Pensionäre gilt demnach, dass deren Bezüge der Lohnentwicklung im Öffentlichen Dienst angepasst werden. Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten eine Altersentschädigung, die nur die Zeiten abdecken soll, in denen der Abgeordnete nicht seinem Beruf nachgehen kann -- eine Vollversorgung ist nicht mehr gegeben.
Für die Beurteilung der Renten- und Pensionszahlungen muss deren unterschiedliche Besteuerung in die Betrachtung einfließen. Es gilt seit 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, welches besagt, dass Einkünfte aus Renten in voller Höhe der Einkommenssteuer unterliegen. Daraus resultiert, dass es zukünftig keine Rolle mehr spielt, ob man Einkommen aus einer Rente, einer Pension oder beispielsweise Mieteinnahmen erzielt. Es wird damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz Folge geleistet.
Pensionäre zahlen auf die gesamten Einkünfte aus der Pension Einkommenssteuer, während auf derzeit 56% der Rente Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Im Zuge der Angleichung soll die Steuergrenze bis 2020 allerdings auf 80% und bis 2040 auf 100% angehoben werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die beiden Systeme der Altersversorgung langfristig in der Besteuerung gleichgestellt werden. Auch wird der Versorgungsfreibetrag auf Pensionen, der Pensionäre bisher begünstigt hat, bis 2040 auf 0 EUR abgeschmolzen.
Das Ruhegehalt der Beamten wird, um ihrer Frage nach der Gerechtigkeit nachzukommen, ebenso wie bei Arbeitnehmern, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, nach den Dienstjahren berechnet. Es richtet sich demnach nicht allein nach den zuletzt empfangenen Bezügen. Wird ein Beamter entlassen, wird rückwirkend für die Dienstzeit die Versicherung über die Rentenversicherung geleistet. Zudem hat es für die Pensionen der Beamten in den Jahren 2003 bis 2005 Nullrunden gegeben. Die nötigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung betreffen in Form einer Kürzung der Versorgungsbezüge von 2% auch die Beamten. Beamte haben keinen Zugriff auf die Versorgungsleistungen, die andere Arbeitnehmer nutzen, wie etwa die betriebliche Altersvorsorge. Und letztendlich können auch Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft auf Grund eines hohen Einkommens hohe Altersbezüge erhalten.
Bedenken Sie noch folgendes, sehr geehrte Frau Stimpfig: Welcher Bürger möchte sich vorstellen, ohne die zuverlässige und konstant stabile Arbeit der Polizei-, Feuerwehr- und Verwaltungsbeamten auskommen zu müssen? Für uns Bürger, die wir davon profitieren, dass einige unserer Mitbürger ihre herausragende Ausbildung - etwa 75% aller Beamten haben einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss - in den Dienst der Gemeinschaft stellen und nicht die Option eines zum Teil weitaus höheren Einkommens in der freien Wirtschaft wählen, muss eine Versorgungszusage durch den Staat aus diesen Umständen heraus plausibel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB