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Joachim Pfeiffer
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Frage von Mark P. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Mark P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 04.08.08, in der Sie schreiben, dass das Ziel der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes „eine Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis“ ist.

Wie kommen Sie zu der Überzeugung, dass diese Verschärfung dazu geeignet ist? Die FSK, die den Jugendschutz in der Praxis „durchführt“ ist doch offensichtlich NICHT davon überzeugt, wie Sie deren Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 09.04.08 entnehmen können! Darin heißt es u. a.:

- „Für eine weitere gesetzliche Ausdifferenzierung des bereits komplex
geregelten und - im europäischen Vergleich - sehr hohen Schutzniveaus sehen wir keinerlei Bedarf. Die Einführung eines weiteren unbestimmten Rechtsbegriffes der „Gewaltbeherrschtheit“ würde lediglich ein zusätzliches auslegungsbedürftiges Kriterium schaffen. Zu größerer Bestimmtheit in der Prüfpraxis würde der Gesetzesvorschlag NICHT
führen. So hat auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates angemerkt,
dass die Einführung des vorgeschlagenen Begriffs zu Rechtsunsicherheit
führen würde, weil er zu interpretationsfähig und subjektiv geprägt
sei.“

- „Angesichts der aktuellen Diskussion über Jugendliche, Gewalt und
Medien drängt sich der Eindruck auf, dass die geplanten Verschärfungen
im Jugendschutzgesetz stärker POPULISTISCHEN Stimmungen als
sachgerechten und wissenschaftlichen Erkenntnissen geschuldet sind...“

- „Es gibt in diesen Bereichen KEINERLEI BEDARF nach strengeren Regulierungen,
im Gegenteil, bereits jetzt sind Sachverhalte von Doppel- und Überregulierung vorhanden.“

Finden Sie es nicht unlogisch, dass die Politiker trotz dieser eindeutigen Stellungnahme des „ausführenden Organs“ eine Gesetzesverschärfung fordern?

Zu den Inhalten im Internet haben Sie mir Recht gegeben. Welchen Sinn machen dann Einschränkungen im Offline-Bereich, solange der Zugriff über das Internett uneingeschränkt möglich ist? Wird der illegale Download durch diese Maßnahmen nicht sogar gefördert?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Padberg,

wie ich in meiner Antwort vom 4. August bereits bemerkte, ist die Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Mai bereits beschlossen worden. Ob sie ihr Ziel erreicht, wird sich in der Praxis zeigen. Neuregelungen für den Online-Bereich werden, wie ich ebenfalls schrieb, derzeit erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB