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Joachim Pfeiffer
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Frage von Andreas B. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Andreas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

zunächst möchte ich Sie fragen ob Sie grundsätzlich für oder gegen jede Art der Diskriminierung sind. Ich nehme mal an, gegen Diskriminierung. Warum werden ab dem Jahre 2009 Aktiensparer diskriminiert?Sogenannte Privatanleger,die marode Staatsunternhmen zu überhöhten Preisen kaufen sollen weil die Profis davon die Finger lassen, Unternehmen wie die Post,Telekom,Bahn.....

Die Privatanleger die durch solch ein IPO geschröpft werden, sollen nochmals zahlen? und die Profis,die so etwas erst gar nicht zeichnen oder kaufen, werden natürlich bei der Abgeltungssteuer nochmals belohnt weil diese einen Fond-Mantel besitzen? Und ich meine ganz normale Aktienfonds, nichts mit strukturierten Produkten,Dachkonstruktionen usw.

Nur ein Beispiel.Ich baue in meinem Depot einen Fonds nach, z.b den in Deutschlands bekannten Cominvest Fondak. Dieser Fonds schichtet etwa 50 mal im Jahr um, STEUERFREI ab 2009 versteht sich. Ich schichte mein Depot genauso um, aber da hält der Staat bei eventuellen Gewinnen die Hand auf? Diskriminierend?oder? Ich fühle mich dann als Anleger 2ter Klasse.....komisch.

Nun zu den anderen Fonds-Mänteln, Zertifikate und Dachkonstruktionen. Diese sollen wiederum besteuert werden?

Aber Riester bekomme ich mit 150€ im Jahr gefördert, ein sehr effektives Sparmittel,bei dem Hauptsächlich die Finanz-und Fondsindustrie profitiert, das wissen Sie so gut wie ich, dass der Sparer in dem Fall der Dumme ist.

Warum werden Aktien in dem Ausmass besteuert? Das deutsche Volk sollte doch sparen? und das ist, wissenschaftlich belegt die beste Anlageform.

Gemanagte Fonds schlagen ihre Benchmark kaum, sollten Sie auch wissen, warum
wird dann ein Finanzprodukt vom Staat gefördert, dass

1.schlechter als der Index ist
2.exorbitante Fix und variable Kostenstrukturen aufweist
3.der Zinseszinslauf erst nach Jahren beginnt zu laufen

Hat die Finanz-Lobby gute Arbeit geleistet?

Warum? denken Sie verschwindet soviel Geld im Ausland?

Wer soll diese Politik verstehen?

Portrait von Joachim Pfeiffer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bahler,

vielen Dank für Ihre Eingabe. Ihre erste Frage betrachte ich als rhetorisch - eine Antwort erübrigt sich also. Sie unterstellen, dass Privatanleger, die in Aktien sparen, ab 2009 durch die neue Abgeltungssteuer diskriminiert werden.

Mit Verlaub, die Neuregelung der Abgeltungssteuer betrifft jedermann, private wie betriebliche Anleger. Festzuhalten ist, dass die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen mit der Einführung der Abgeltungssteuer transparenter und einfacher wird. Sie entlastet Bürger und Verwaltung von unnötiger Bürokratie. Und es bleibt festzuhalten, dass die Abgeltungssteuer zu einer steuerlichen Entlastung in Höhe von 870 Mio. Euro führen wird.

Besonders deutlich wird die Entlastung bei der Zinsbesteuerung. Zur Zeit werden in Deutschland Kapitalerträge sehr unterschiedlich besteuert. Sofern kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, wird auf Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer als steuerliche Vorausszahlung erhoben. Für Zinsen werden 30% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt (bei Dividenden 20% zzgl. Soli). Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgt dann eine Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz und eine entsprechende Anrechnung auf die Steuerschuld. Nach Einführung der Abgeltungssteuer beträgt der pauschale Abgeltungssteuersatz und damit die maximale Belastung 25% zzgl. Soli (jeweils ohne Kirchensteuer).

Bei Dividenden des Privatvermögens ist ab 2009 ebenfalls der Abgeltungssteuersatz von 25% anzuwenden. Erhält ein Bürger eine Dividende in Höhe von 1.000 Euro, ist die Steuer hierauf also ebenso hoch wie bei einer Zinszahlung von 1.000 Euro.

Die Kritik an der Neuregelung kann demnach allenfalls an der ab 2009 ebenfalls vorgesehenen Veräußerungsgewinnbesteuerung von Kapitalanlagen ansetzen. Hier wird der Vorwurf erhoben, dass langfristige Sparanlagen gerade im Hinblick auf die private Altersvorsorge an Attraktivität verlieren würden.

Bei einer rein isolierten Betrachtung ist zwar einzuräumen, dass bei Kapitalanlagen ab 2009 in der Tat nun erstmals (außerhalb der Spekulationsfrist) eine Veräußerungsgewinnbesteuerung besteht und insoweit auch entsprechende Belastungen eintreten können, ein Abstellen allein auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung ist aber nicht sachgerecht. Sie muss stets in Zusammenhang mit der neuen günstigeren Besteuerung von Zinsen und Dividenden gesehen werden, nur eine Gesamtschau aller Elemente der Abgeltungssteuer ermöglicht einen aussagekräftigen Vergleich von alter und neuer Rechtslage. Dabei betone ich nochmals, dass die Einführung der Abgeltungssteuer insgesamt zu einer Entlastung von 870 Mio. Euro führt.

Auch ist zu sehen, dass die Neuregelung für Veräußerungsgewinne grundsätzlich nur Anwendung auf nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen findet. Bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Kapitalanlagen genießen grundsätzlich Bestandsschutz und können auch künftig - außerhalb der Spekulationsfrist - steuerfrei veräußert werden.

Zudem ist die Veräußerungsgewinnbesteuerung keine Einbahnstraße. Es können selbstverständlich auch entsprechende Veräußerungsverluste steuermindernd geltend gemacht werden. Wie gerade die Entwicklung aktueller Börsenwerte zeigt, kann dies u.U. zu spürbaren Entlastungen führen.

Sie fühlen sich benachteiligt, da Sie als Privatanleger ab 2009 im Gegensatz zum professionellen Fondsmanager nicht mehr steuerfrei umschichten können. Es steht Ihnen als Privatanleger jederzeit offen, z. B. in einen Dachfonds zu investieren. Der Dachfondsmanager kann auch auf Fonds zurückgreifen, die weit über das übliche Angebot offener Publikumsfonds, wie sie von Banken oder Fondsplattformen angeboten werden, hinausgeht. Sofern der Dachfonds auch Anteile an inzwischen für neue Investoren geschlossenen Fonds (z.B. aufgrund eines erreichten Volumens) hält, ergibt sich hier für den Anleger die Möglichkeit, über das Dachfondsvermögen an attraktiven Investitionsideen zu partizipieren, die ihm als Privatanleger nicht offen stünden.

Schließlich gibt es, wie Sie wissen, mit den sog. Riester- und Rürup-Rentenverträgen eine ganze Reihe von unterschiedlichen Altersvorsorgeprodukten, bei denen eine Anwendung der Abgeltungssteuer nicht vorgesehen ist. Hier gilt die sog. nachgelagerte Besteuerung mit der Folge, dass während der Ansparphase keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen erfolgt und in der Auszahlungsphase der persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz zur Anwendung gelangt.

Wie Sie richtig bemerken, sehr geehrter Herr Bahler, zeigt aus der historischen Perspektive gesehen auf lange Sicht die Anlage in Aktien die beste Rendite. Wenn Sie also auf lange Sicht an der Börse investieren wollen, können Sie das bis zum Ende dieses Jahres nach altem Recht steuerfrei tun. Die Masse der Bürgerinnen und Bürger ist im übrigen nicht an schnellen Umschichtungen des Depots, die auch jetzt schon oftmals mit hohen Kosten und Risiken einhergehen, und - gerade im Hinblick auf die Sicherheit der Altersvorsorge - nicht an spekulativer Anlage interessiert. Ebenso ist der Politik nicht daran gelegen, die Bürgerinnen und Bürger zu spekulativer und hochriskanter Anlage zu bewegen, sondern im Gegenteil daran, dass eine auf lange Sicht sichere Rendite für die Altersvorsorge erreicht wird.

In der Zukunft ist nach diesem Paradigmenwechsel aus meiner Sicht zudem ein niedrigerer Abgeltungssteuersatz in Höhe von 20% oder niedriger anzustreben, der in der Nähe des Eingangssteuersatzes angesiedelt ist. Damit würde der bürokratische Aufwand für diejenigen, deren Durchschnittssteuersatz unter 25% liegt, beseitigt und insgesamt die Attraktivität des Systems erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB