Frage an Joachim Pfeiffer von Andreas G. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Dr. Pfeiffer,
was tun Sie konkret gegen die dauerhaften Einschränkungen des Grundgesetzes ? Wann dürfen meine Kinder wieder unbeschwert Sport treiben und in die Schule gehen ? Seit der Heinsberg Studie https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_87680236/lockerung-der-corona-massnahmen-ergebnisse-der-heinsberg-studie-machen-hoffnung.html ist bekannt, dass die Letalität geringer ist, als zu Beginn befürchtet. Selbst im Hotspot Wuhan war die Letalität nicht höher als 2,1 % https://www.nature.com/articles/s41591-020-0822-7 Zudem breitet sich der Virus im Sommer nicht so schnell aus https://www.derstandard.de/story/2000063260064/wie-lange-viren-ueberleben .
Viele Grüße
Andreas Grenzdörfer
Sehr geehrter Herr Grenzdörfer,
aufgrund der Neuartigkeit des SARS-CoV-2-Virus sind Aussagen über die Letalität und die Ausbreitung im Sommer noch ungesichert. Die Letalität beschreibt die Anzahl der verstorbenen Fälle als Anteil der Zahl der (tatsächlich) erkrankten Fälle. Dazu liegen keine verlässlichen Daten vor, weil die tatsächliche Anzahl erkrankter Menschen unbekannt ist und möglicherweise deutlich höher liegt als die Zahl der gemeldeten Erkrankungsfälle. Bitte entnehmen Sie konkrete Details dazu der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html.
Aktuelle Prognosen sehen auf der Nordhalbkugel durch steigende Temperaturen im Sommer keine große Hilfe gegen SARS-CoV-2. Neue Modellrechnungen befürchten eine deutliche Ausbreitung auch im Sommer. Siehe dazu https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Deutliche-COVID-19-Ausbreitung-auch-im-Sommer-befuerchtet-408583.html. Der von Ihnen angeführte Beleg aus DER STANDARD datiert vom 27.02.2020 ist insofern nicht mehr ganz aktuell.
Für die Politik gilt es zuvorderst, die Zahlen der Neuinfektionen unter Kontrolle zu behalten, damit unser Gesundheitssystem die Erkrankungen bewältigen kann. Sofern das nicht gelingt, wären die strengen Maßnahmen der vergangenen Wochen umsonst gewesen. Deshalb muss der Exit aus dem Stillstand schrittweise und mit Augenmaß erfolgen.
Eingriffe in Grundrechte sind selbstverständlich nur gerechtfertigt, wenn sie verhältnismäßig sind. Da Gesundheit unser höchstes Gut ist, sind die vorübergehend eingeschränkten Freiheitsrechte verhältnismäßig und demgemäß nicht nur akzeptabel, sondern geboten, so lange es zumindest nach allgemeiner Einschätzung keine besseren Alternativen gibt. Für die Aufhebung der Einschränkungen gibt es seit dem vergangenen Mittwoch nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten in Abstimmung mit der Bundeskanzlerin einen Zeitplan, der die Belange der einzelnen Branchen und Aktivitäten jeweils individuell berücksichtigt, unter der Bedingung, dass eine Obergrenze von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage pro Landkreis oder kreisfreier Stadt nicht überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB