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Joachim Pfeiffer
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Frage von Hanne A. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Hanne A. bezüglich Verteidigung

Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.

Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.

Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Adams,

die Bewaffnung von unbemannten Luftfahrzeugen ist aus Sicht der Unionsfraktion wichtig sowohl zum - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz unserer Soldaten im Einsatz als auch zur effektiven Einsatzführung. Im Rahmen ihres Einsatzbesuchs in Afghanistan Anfang Dezember 2019 machten die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Henning Otte MdB öffentlich deutlich, dass sie eine Bewaffnung von Drohnen für unsere Soldaten fordern.

Deshalb hat die Koalition die Absicht, eine Bewaffnung der Drohne HERON TP so schnell wie möglich zu realisieren. In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern der SPD ist das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) beauftragt, die Debatte zu führen. Dazu war bereits eine erste - große - Veranstaltung geplant, die dann aufgrund der Coronakrise abgesagt werden musste. Die von Ihnen geäußerte Kritik ist also verfehlt. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags werden eingehalten.

Auch Ihre Kritik der mangelhaften Differenzierbarkeit zwischen Zivilisten und Soldaten ist verkürzt, wenn nicht falsch. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach gegebenenfalls langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von anderem Ort.

Aus den dargelegten Gründen unterstütze ich das Vorhaben und die schnellstmögliche Umsetzung nachdrücklich. Nicht zu vermischen ist die Debatte der Bewaffnung von Drohnen mit der Debatte um autonome Waffensysteme.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB