Frage an Joachim Pfeiffer von Lothar M. bezüglich Menschenrechte
wie sehen Sie als Parlamentarier die aktuellen nicht juristisch eindeutig geklärten Einschränkungen der Freiheitsrechte nach dem Infektionsschutzgesetz?
Würden Sie hier eine entsprechende Initiative zur Klärung des Sachverhaltes unterstützen?
Sehr geehrter Herr Müller,
mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund in einer nie da gewesenen epidemischen Lage von nicht nur nationaler, sondern globaler Tragweite zusätzliche Handlungsmöglichkeiten bekommen, und zwar dort, wo es sinnvoll ist, und zunächst auf ein Jahr begrenzt. Denn wir erleben ja alle miteinander, dass es in einer Lage wie dieser, die das ganze Land betrifft, schnelle und landesweit einheitliche Entscheidungen braucht.
Eingriffe in Grundrechte sind nur gerechtfertigt, wenn sie verhältnismäßig sind. Juristisch gesprochen verfolgen die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung das Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit das Recht bisher nicht Infizierter auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Für mich gilt als oberste Prämisse: Gesundheit geht vor! Deshalb sind die aktuell vorübergehend eingeschränkten Freiheitsrechte verhältnismäßig und demgemäß nicht nur akzeptabel, sondern geradezu geboten, da es zumindest nach allgemeiner Einschätzung keine besseren Alternativen gibt. Alle Einschränkungen müssen selbstverständlich zurückgenommen werden, sobald die Lage es erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB