Frage an Joachim Pfeiffer von Werner K. bezüglich Umwelt
Guten Tag, sehr geehrter Herr Pfeiffer,
da ist im Gespräch, Online-Händler gesetzlich dazu zu verpflichten, Warenrücksendungen nicht mehr zu vernichten, sondern zu spenden oder zu recyclen. Wäre es da nicht sinnvoller, daß die Besteller die Rücksendungen selber bezahlen müssen? Ohne ein neues Gesetz mit optimalem Erfolg! Allerdings schauen Politiker eben auf Wählerstimmen, sehen Gesetze als Tätigkeitsnachweis und fordern natürlich nur was von der Geschäftswelt. Sie auch?
Freundlich grüßt Sie: Werner Kopf
Sehr geehrter Herr Kopf,
als Besteller haben Sie gemäß BGB immer ein Gewährleistungsrecht. Dazu haben Besteller oft gemäß der AGB des jeweiligen Versenders auch ein Umtauschrecht, z.B. innerhalb von 30 Tagen, bei Nichtgefallen oder Ähnlichem. Die Kosten für die Retouren sind, wenn sie vom Versender, quasi als zusätzliches Lockmittel, übernommen werden, in den Preisen bereits mitkalkuliert. Also zahlen die Besteller die Kosten für die Rücksendung schon jetzt verdeckt. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der Versender die Retouren vernichtet, dann komme ich zu dem logischen Schluss, dass dieser "Schwund" (ich will es mal so nennen) und die damit verbundenen Kosten ebenfalls bereits in den Preisen der vertriebenen Produkte enthalten sind. Ansonsten würde sich das ganze Geschäft ja nicht lohnen. Vor diesem Hintergrund bezweifle ich, dass es eine gute Idee ist, die Besteller nochmals (!) zu Kasse zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB