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Frage von Lothar B. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Lothar B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Volksvertreter,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung (983 Wörter). Meine erste Frage lautete jedoch:

In welchem Masse sind die Altersruhegelder der ehemaligen Abgeordneten in den letzten vier Jahren gestiegen?

Darauf habe ich leider keine Antwort bekommen.

Hier noch einmal zur Erinnerung:

Sehr geehrter Herr Volksvertreter,

können Sie mir sagen, in welchem Masse die Altersruhegelder der ehemaligen Bundestagsabgeordneten in den letzten vier Jahren jeweils gestiegen sind, und in welchem Verhältnis dies zur Entwicklung der normalen Rentenversicherung steht? Habe ich richtig gelesen, dass Sie für die Rente mit 67 gestimmt haben?

Mit freundlichen Grüssen, Lothar Bartz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bartz,

die Altersentschädigung der Abgeordneten ist in den letzten vier Jahren gar nicht gestiegen.
Bemessungsgrundlage für die Altersentschädigung („Rente“) der Abgeordneten ist die Abgeordnetenentschädigung („Gehalt“). Die letzte Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung fand am 1.1. 2003 statt.

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie im Abgeordnetengesetz, insbesondere in den Paragraphen 11, 20 und 35a.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer