Frage an Joachim Pfeiffer von Tina H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
am kommenden Donnerstag wird abgestimmt im Bundestag wegen des Organspendegesetzes.
Wie wollen Sie abstimmen? Sie sind Mitglied der christlichen Partei. Die beiden Kirchen in Deutschland votieren dagegen.
Es kann doch nicht sein, dass in so einer Frage der Staat Druck/Zwang ausüben darf! Wer spenden will, kann dies freiwillig tun - nicht anders.
Der Hirntod gilt nicht als erwiesen. Sie haben ein "C" in Ihrer Parteizugehörigkeit. Wie wollen Sie das vertreten. Bei Gott ist niemand tot. Gerade nicht im christlichen Glauben - also, wie kann man dann nach dem irdischen Ableben für eine "Zerfledderung des Körpers" votieren?
Begründen Sie mir bitte Ihr Votum!
Freundliche Grüße
T. H.
Sehr geehrte Frau Haag,
ich werde für die doppelte Widerspruchslösung stimmen, denn obwohl seit Jahren unablässig für die Organspende in allen Medien geworben wird, ist Deutschland Spendenschlusslicht in Europa. Jedes Jahr warten bis zu 10.000 Menschen auf ein Organ, bis zu 2.000 sterben auf der Warteliste. Eine Organspende bedeutet für die betroffenen Menschen Hoffnung und eine neue Lebensperspektive. Jedes Organ, dass von den Medizinern auf alle Verträglichkeitsmerkmale hin untersucht und als geeignetes Spenderorgan klassifiziert wird, hilft einem Menschen auf der Warteliste weiter.
Bei einer doppelten Widerspruchslösung, wie sie von Jens Spahn vorgeschlagen wird, müssen sich alle Menschen, denen die Frage der Organspende wichtig ist, Gedanken machen. Alle, die sich diese Gedanken gemacht haben und sich aus freien Stücken dagegen entscheiden, legen ihr Veto ein und müssen nicht um ihre Organe fürchten. Es gibt somit keinen Zwang zur Organspende, sondern einen Quasi-Zwang zur Information. Alle, denen es schlichtweg unwichtig ist, was mit ihnen nach ihrem Tod passiert und deswegen auch nicht aktiv einen Spenderausweis beantragen, erhöhen die Chance auf das Weiterleben anderer Menschen. Das ist ein Automatismus, genauso wie jeder automatisch mit 18 Jahren die Pflicht erhält, zu wählen. Die muss auch niemand selber beantragen, aber jeder kann sich dagegen entscheiden – immer wieder, aus freien Stücken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB