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Joachim Pfeiffer
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Frage von Markus J. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Markus J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Pfeiffer

kürzlich habe ich folgendes Zitat in einer ihrer antworten gelesen :
''Ich stehe für Eigenverantwortung des Konsumenten. Es ist nicht Aufgabe der Politik, dem mündigen Bürger vorzuschreiben, wie er zu leben hat. Eine solche Bevormundungspolitik ist mit unserem freiheitlichen Menschenbild unvereinbar. ''

Sie haben als Abgeordneter im Deutschen BT an der Abstimmung über die Einführung des "Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)" mit ‚Ja‘ gestimmt.

Da dieses Gesetz weitreichende Folgen durch staatlichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte haben wird, möchte ich Sie gerne um die Beantwortung einiger wichtiger Fragen bitten:

1. Können Sie den bis heute bekannten Betrag beziffern, der nach § 60 IfSG von staatlicher Seite alleine für Masernimpfstoffe jährlich von Seiten der Steuerzahler aufgebracht werden muß?
2. Handelt es sich bei dem Masernimpfstoff um die Verimpfung von Lebendviren?
Wenn ja, wie wurden diese Lebendviren laboratorisch in das zu verimpfende Präparat verbracht?
3. Welche anderen Stoffe, chemisch, biochemisch oder biotechnologisch hergestellt, werden diesen Impfstoffen beigegeben?
4. Welche Personen können i.S.d. § 2 IfSG Ausscheider sein?
5. Wo können vor (oder während) einer Impfung entsprechende Beipackzettel (wie bei Arzneimitteln vorgeschriebenen und jeweils verpflichtend beigelegt) eingesehen werden?
6. Nicht wenige Impfstoffe werden auf Hühnerembryozellen gezüchtet. Können Sie mir dieses Züchtungserfahren genauer erklären?
7. Woher stammen diese Hühnerembryone und in welchen Ländern werden diese für die in Deutschland pflichtgemäß zu verimpfenden Stoffen gezüchtet? Woher stammen die entsprechenden Mutter(Hühner)-Tiere und wo und wie werden diese gehalten?
8. Welche Rolle spielen Humane Zelllinien, wie sie zum Beispiel aus Krebszellen oder aber aus Gewebe abgetriebener Föten (s. WI-38 oder MRC-5) verwendet werden?

vielen dank für ihre aufmerksamkeit.
m. j.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr J.,

ich bitte Sie, grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Eigenverantwortung und Selbstschädigung sowie Verantwortung für das Gemeinwohl und Schädigung Dritter. Wer raucht, schadet sich selbst. Wer sich nicht impfen lässt, schadet denjenigen, die auf eine hohe Durchimpfungsrate mit dem entsprechenden Herdenschutz angewiesen sind, da sie sich aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht impfen lassen können.

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesgesundheitsministerium, siehe unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB